Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 131

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 131)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
89% known words query
IRI
…/3486266-3486289--5654-3492026
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

״R. J. sagte: Man zwingt auch den Sichter, der für Verurteilung gestimmt hat, das freisprechende Urteil mitzuunterzeichnen. S. S. b. L. sagte: Der Verurteilende schreibt ״schuldig״, und der Freisprechende schreibt ״frei״״. Nach der Version des Babli wird nach B. Jochanan in dem Urteil das Votum der Minderheit nicht erwähnt, während nach Besch Lakisch die Meinung eines jeden Bichters registriert wird, weil sonst ein falsches Bild entstehen würde (משום דמיחזי כשיקרא). Nach der Version des Jeruschalmi geht B. J. noch weiter und verpflichtet sogar die Minderheit das Urteil der Mehrheit mitzuunterschreiben. Für die gegenteilige Ansicht von B! Lakisch wird ׳ im Jeruschalmi die Begründung gegeben, damit nicht ein anderer, der das Minderheitsvotum für richtig, das der Mehrheit aber für irrig hält, sagen könne: Auch der und der (,der zur Minderheit gehörte,) hat sich. geirrt 1). e. די ורשביל תרוויהון אסרי אפילו שנים שדנו אין דיניהם דין (ירו־ סנהדרין פיא היא). ״R. J. und R. S. b. L. sagen beide: Selbst wenn zwei schon im Urteil gesprochen haben, so gilt ihr Bechtsspruch nicht.“ Im Bablj (סנהדרין ב* ע״ב) wird als Ansicht von B. Abahn erwähnt: שנים שדנו דיני ממונות לדברי הכל אין דיניהם דין. Dagegen sagt Samuel שנים שדנו דיניהם דין אלא שיקראו ב״ד חצוף, dass also die Rechtsprechung durch zwei zwar als eine Anmassung zu bezeichnen ist, dass aber das Urteil dennoch Giltigkeit hat2). f. לא דאה (אחד מן המהייבין דברי המזכין) מאי די אמר זכאי דל אמר הייב (ירד סנהדרין פ״ה ה״ה). ״Hat sich (im Krimminalprozess bei einer Mehrheit von einer Stimme für Verurteilung) keiner der Verurteilenden überzeugen lassen, wie ist es dann? B. Jochanan sagt: Er wird freigesprochen. R. S. b. L. sagt: Er wird verurteilt.״ Im Babli wird nur die Ansicht von R. Jochanan erwähnt. Es ist wahrscheinlich, dass Besch Lakisch seine Ansicht zugunsten der des B. Jochanan aufgegeben hat. Im Jeruschalmi erwidert nämlich R. J.: והלא זכאי הוא ולמה דנין אלו כנגד אלו שלא יראה דין זה ״ יוצא מעמעםEr ist doch freizusprechen (,solange nicht die genügende l) 8. Anhang Am». 19. a) 8. Anhang Anna. 90.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.