Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 130)
- Language
- German
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122 Andere jedoch bestreiten dies l) und betrachten den Urkundenbeweis ebenfalls als nach biblischem Recht gütig. b. אמר רשב״ל חזקה אין העדים חותמין על השטר אא״כ נעשה בגדול כתובות י״ח ע״ב.)) *ß. S. b. L. sagte: Es ist als sicher anzunehmen, dass die Zeugen eine Urkunde nur unterzeichnen, wenn alle Beteiligten grossjährig sind.״ Der Einspruch, dass der Schuldner zur Zeit der Ausstellung der Urkunde noch minderjährig war, kann also die Beweiskraft einer Urkunde nicht erschüttern 2) Die beiden hier erwähnten Aussprüche bedeuten eine Stärkung des Urkundenbeweises, also eine Sicherung des Verkehrs. Die Zulassung des Urkundenbeweises geschah überhaupt nach der oben erwähnten Ansicht von Maimonides nur, um die Beschaffung von Darlehen zu erleichtern. (כדי שלא תנעול דלת בפני לווין\ 0. אמר דל כל המעמיד דיין שאינו הנון כאלו נוטע אשרה בישראל ע״ז נ״ב ע״א ,סנהדרין 1 ע״ב.).) *B. L. sagte: Wer einen unwürdigen Richter auf stellt, der handelt so wie einer, der einen Götzenhain in Israel pflanzt.״ Der Richter wird mit dem Ehrennamen אלקים bezeichnet, seine Tätigkeit ist gleichsam eine Befestigung des göttlichen Schöpfungs- Werkes*). Dementsprechend wird aber auch die Einsetzung eines unwürdigen Richters der Errichtung eines Götzenhaines gleichgestellt4). d. מיכתב היכא כתבי די אמר זכאי דל אמר פלוני ופלוני מזכין ופלוני מחייב (סנהדרין ל׳ ע״א.) *Wie schreibt man das Urteil? R. J sagt: Er ist freigesprochen (d. h. es wird nur der Mehrheitsbeschluss ausgesprochen). R. S. b. L. sagt: Der und der Richter hat für die Freisprechung, der dritte hat für die Verurteilung gestimmt.״ Die Parallelstelle im Jerusehalmi lautet: אמר די כופין את המחייב שיכתוב זכאי רשב״ל אמר המחייב כותב חייב והמזכה כותב זכאי (ירר סנהדרין פעודי)♦ ‘ ף s. z.b. ש״ך *• a. 0• *) s. ח״ם סי׳ מ״ו סעיף ל״ח כאלו נעשה שותף להקב״ה במעשה בראשית, שבת י' ע״א ר 4) s. מהרש״א חרושי אגדות.*. st.