Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 127)
- Language
- German
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11Ö einem Einspruch behauptet, der Verkauf hätte vor der Scheidung stattgefunden 1). f. אמר לעשרה כתבו גט לאשתי אמר די שנים משום עדים ובלם משום תנאי ודל אמר כלם משום עדים עטין י״ח ע״ב.) ״Wenn jemand zu 10 Leuten sagt: ״Schreibet meiner Frau einen Scheidebrief“, so sagt R. Jochanan, zwei davon gelten als Zeugen, die Unterschrift aller übrigen ist nur als Bedingung zu betrachten. R. L. aber sagt: Alle gelten als Zeugen.“ Im Jeruschalmi lautet die Stelle: אמר לעשרה חתמו כגט והוחתמו מקצתן היום ומקצתן למחר דל אמר כשר והשאר על תנאי די אמר פסול עד שיחתמו כו כיום (ירד גטין פ״ב היאס - ״Wenn jemand zu 10 Leuten sagt: ״Unterzeichnet den Scheidebrief“, und es hat ein Teil heute und ein Teil morgen unterzeichnet, so sagt R. L., er ist gütig, denn die übrigen (abgesehen von den zwei erforderlichen Zeugen) unterschreiben nur, weil er diese Bedingung gemacht hat. R. J. sagt, er ist ungiltig, wenn nicht alle an demselben Tage unterzeichnet haben.“ Der Jeruschalmi hat also eine dem Babli widersprechende Überlieferung *). g. <..רש״בל אמר אין אדם יורש אשתו דבר תורה (ירד בכורים פ״א ה״ד ״R. S. b. L. sagte: Nach dem Gesetz der Thora beerbt der Mann seine Frau nicht.“ R. S. b. L. interpretiert an der angeführten Stelle die Be- Stimmung, dass der Mann von den eigenen Gütern (נכסי מלוג) der Frau die Erstlingsfrücbte bringen und den vorgeschriebenen Abschnitt dabei lesen kann, dahin, dass dies nur nach dem Tode der Frau, nicht abe!• bei ihren Lebzeiten der Fall sei; denn bei ihrem Leben hat er nur die Nutzniessung (קנין פירות), die nach Resch Lakiscb nicht als Besitz gilt. (S. oben S. 110). Er bemerkt aber dabei, dass auch das Erbrecht des Mannes bei der Frau nur rabbinisebe, nicht biblische Bestimmung ist. Die Ableitung aus der Schrift*) wird also von R. Lakisch nieht anerkannt. h. די ורשב״ל הריהון אמרין עוי ועבד הבא על בת ישראל) הלוד ממזר ירד יבמות פיז היו).) *) S. Anbang Anm. 17. 2) S. übrigens מראה הפנים z• St., der die Saehe ausführlich behandelt. •> ב“ב קי״א ע־׳ב