Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 126)
- Language
- German
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118 in den Kauf nimmt, wenn sie nur einen Gatten haben kann. Wir haben hier den Fall, dass ein Sprichwort, das eine psychologische Tatsadie zum Ausdruck bringt, zur Grundlage für die halachische Entscheidung genommen wird. d. אמר דל לא שנו אלא שנתפוין להתיר אבל נתכוין להעיד עדותו עדות (יבמות קכ״א ע״ב.) ״B. L. sagte: Dass der Nichtjude nicht beglaubt ist, gilt nur für den Fall, dass er die Absicht hatte, der Frau die Möglichkeit der Wiederverheiratung zu verschaffen; hat er dagegen nur die Absicht Zeugnis abzulegen, so ist sein Zeugnis gütig." Es handelt sich hier um die Frage, welches Zeugnis genügend ist, um den Tod eines verschollenen Mannes als erwiesen zu betrachten. Bei dem Niehtjuden gilt im allgemeinen der Grundsatz, dass seine Aussage nur dann Wert hat, wenn er gesprächsweise (מסיח למי תומו) vom Tode des Mannes erzählt hat. Hier sagt R. Lakisch, dass die Aussage des NichtJuden nur dann nicht als glaubwürdig gilt, wenn er die Absicht hatte, der Frau die Wieder- Verheiratung zu ermöglichen. Da ihm das Bewusstsein der religiösen Tragweite seiner Worte fehlt, so wäre es denkbar, dass er aus Gefälligkeit für die Frau Dinge erzählt/ die nicht der Wirklichkeit entsprechen. Spricht er aber als Zeuge, so setzen wir von ihm das Veranjjvortungsgefühi voraus, dass er die Wahrheit sagt. מ&י מה תקנו זמן בגטין די אמר משום בת אחותו דל אקר?»4 מידות .(גטין י״ז עיא). י ^Weshalb, v&ät man angeordnet, dass bei Scheidebriefen das Datum erforderlich ist? R. J. sagte: Wegen der Befürchtung einer etwaigen Rück sichtnaliiue auf seine Schwesterstochter. R. L. sagte : Wegen der Befürchtung des unberechtigten Weitergenusses der Einkünfte aus detf Gütern der Frau vonseiten des Mannes.״ Wenn bei einem Seheidebrief ein Datum nicht erforderlich ist, so kann der Mann bei einem׳ etwaigen Ehebruch der Frau, die* mit ihm verwandt ist und die er deshalb schützen will, ihr einen undatierten Scbeidebrief geben und dann behaupten, sie sei schon vorher geschieden gewesen. R. L. sagte: Es könnte der Fall eintreten, dass der Mann die ihm zustehenden Früchte jon den Gütern der Frau auch nach der Scheidung noch verkauft ljnd bei