Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 120)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3486266-3486289--5643-3492015
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

112 während Baschi die Ansicht von Resch Lakisch für massgebend erklärt, weil auch Raba auf seiner Seite steht1). d. (.ר״י אמר אשו משום חציו ורשב״ל אמר אשו משום ממונו (ב״ק כ״ב ע״א ״R. J. sagt: Für den durch sein Feuer entstandenen Schaden ist er haftpflichtig, weil es wie sein Pfeil zu betrachten ist. R. L. sagt: Es ist wie ein durch sein Eigentum verursachter Schaden zu betrachten.‘־ Dazu die Parallelstelle im Jeruschalmi: כלב שנטל את החררה ר״ל אמר במצית את האור על כל שבלת ושבלת ר״י אמר נעשה כזורק את החץ (ירו׳ ב״ק פ״ב ה״ה.) ״Wenn ein Hund einen auf Kohlen gebackenen Kuchen genommen hat (an dem noch eine glühende Kohle hing, durch die dann ein Garbenhaufen in Brand geriet), so muss er nach R. L. jede einzelne Ähre in Brand gesteckt haben, nur dann ist der Pagentümer schuldig. R. J. sagte, es ist so, als wenn er einen Pfeil abgeschossen hätte“ 2). e. לאחר יאוש מאי די אמר חייב ר״ל אמר סטור ר״י אמר חייב חיוביה בין לפני יאוש בץ לאחר יאוש דל אמר פטור חיוביה לפני יאוש הוא אבל לאחר יאוש שלו הוא טובה שלו הוא מוכר (ב״ק ס״ה ע״ב.) ״Wie ist es nach der Renuntiation?:יי) (Ist auch hier die Bestrafung mit dem vier- oder fünffachen statthaft?) R. J. sagt, er ist schuldig. R. L. sagt, er ist frei. R J. sagt, er ist schuldig-, denn die Strafe ist ebenso vor wie nach der Renuntiation zu entrichten. R. L. sagt, er ist frei; denn nach der Renuntiation ist es sein Eigentum, das er schlachtet oder verkauft.“ Die P>age, ob das Aufgeben der Hoffnung seitens des Besitzers (יאוש) den Übergang des Gegenstandes in den Besitz des neuen Eigentümers zur Folge hat, wird im Talmud ausführlich erörtert und ist. unter den mit R. Lakisch gleichzeitigen wie auch unter den späteren Amoraim strittig. Ein Fundgegenstand wird nach allgemeiner Ansicht Eigentum des Finders, wenn die Renuntiation stattgefunden, wenn also der Verlierer die Hoffnung auf Wieder־ erlangung aufgegeben hatte, bevor der Finder den Gegenstand gefunden hatte; denn hier ist der Gegenstand auf erlaubte Weise ף s. auch תוספות ב"מ מ״ח ע״א תוספות ע״ז ע״א ע״א• 2) S. hiezu Anhang Anm. 15. 8) Unter מ יאושRenuntiation“ versteht man das Aufgeben der Hoffnung seitens des Eigentümers, jemals wieder zu seinem Eigentum zu gelangen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.