Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 116)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/3486266-3486289--5639-3492011- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
108 5. Gelübde und Schwüre. a. הקדיש הוא ואכלו אחרים רב כהנא אמר אין לוקק די וחל דאמרי תרווייהו לוקין (נדה מ״ו ע״ב.) ״Wenn ein Minderjähriger, dessen Gelübde aber schon geprüft werden müssen, etwas für heilig erklärt hat und andere haben es gegessen, so sagt E. Kahana, dass sie nicht die Geisselstrafe erhalten; R. J. und ß. L. aber sagen, dass sie diese Strafe verwirkt haben.“ Die religiöse Mündigkeit beginnt bekanntlich für Mädchen mit, dem vollendeten zwölften, für Knaben mit dem dreizehnten Jahre« Nach Nidda 45 b we^dep aber schon ein Jahr vorher die Gelübde der Minderjährigen geprüft, und falls sie sich der Tragweite ihrer Worte bewusst waren, haben die Gelübde Giltigkeit. Die Kontroverse zwischen ß. Kahana und E. Jochanan und Resch Lakisch dreht sich um die Frage, ob jene Bestimmung (מופלא סמוך לאיש) von der Thora geboten ist, so dass also alle entsprechenden Folgerungen daraus zu ziehen sind, oder ob sie nur rabbiniscbe Verordnung ist. Ausführlich wird darüber auch im Jeruschalmiנ) gehandelt. b. חי בר אהא אמר איתפלגון חי וחל חי אמר בין לנדרים בין לשבועות הבעל מיפר רשב״ל אמר לנדרים מיפר ולא לשבועות א*ר יוסי בר בון אף בנדרי הזקן פליגי די וחל חי אמר בין לנדרים בין לשבועות הזקן מתיר ורשב״ל אמר לנדרים הזקן מתיר ולשבתות אין הזקן מתיר (ירושלמי נדרים פרק י״א ה״א.) ״R. J. b. A. sagte, es streiten E. J. und ß. L.: R. J. sagt, sowohl bei Gelübden als bei Schwüren hat der Gatte das Recht der Aufhebung. ß. S. b. L. sagte: Er hat es nur bei Gelübden, aber nicht bei Schwüren. R. Jose b. Bun sagte: Dieselbe Kontroverse besteht auch in Bezug auf die Möglichkeit der Lösung durch den Gelehrten: ß. J. sagt, sowohl Gelübde als Schwüre kann der Gelehrte lösen. R. L. sagt: Er kann es nur bei Gelübden, nicht aber bei Schwüren.“ Diese Kontroverse zwischen R. J. und ß. L. wird im Babli nicht erwähnt. Dagegen ündet sich dort2) eine Boraitha, die von R. Aschi dahin erklärt wird, dass ב״ש und ב״ה über die Frage der Lösbarkeit der Schwüre streiten, wobei ב״ה wie auch sonst er- .תרומות פ״א ה״א (ג נדרים כ״ח ע״א (*.