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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 107

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 107)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486289--5630-3492002
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99 Wenn jemand z. B. zu einer Frau sagt ,,Du sollst mir nach dreissig Tagen angetraut sein“, so tritt der Ehevertrag erst nach dreissig Tagen in Kraft, und wenn inzwischen ein anderer ihr — natürlich mit ihrer Einwilligung — die קדושין mit unmittelbarer Wirkung übergibt, so werden dadurch die Kidduschin des ersten aufgehoben; Hat ihr jedoch kein anderer קדושין gegeben, sie selbst aber will während der dreissig Tage ihr Eheversprecbe» zurücknehmen, so kann sie dies nach R. Simon ben Lakisch nicht, während R. Jochanau es für zulässig erklärt. e. חצי שיעור מותר מן התורה ״Wenn die Thora bei einem Verbot für die Bestrafung oder iür die Verpflichtung zu einem Sühneopfer ein bestimmtes Mass angibt, wie z. B. bei den Speiseverboten, so ist bei einem geringeren Quantum das Verbot überhaupt noch gar nicht vorhanden“1). Bei den verbotenen Speisen tritt die für die Verletzung dieser Gebote vorgesehene Strafe, beziehungsweise die Verpflichtung zu einem Sühneopfer erst in Kraft, wenn man ein bestimmtes Mass, im allgemeinen כזית, ein Stück von der Grösse einer Olive genossen hat. Der Genuss eines geringeren Qnantnms macht zwar nicht straffällig, ist aber nach R. Jochanan ebenfalls von der Thora (nicht nur durch rabbinische Verordnung) verboten; nach R. Lakisch erstreckt sich das Verbot der Thora auf ein geringeres Quantum überhaupt nicht. Ob dieser Grundsatz nur bei den Speiseverboten anwendbar ist oder überall, wo die Thora für die Übertretung ein bestimmtes Mass angibt, ist strittig־). Mit dem Prinzip von חצי שיעור hängt vielleicht auch ein anderer Ausspruch R. Lakischs zusammen: האוכל אכילה גסה ביום הכפורים פטור ״Wer am י׳ כ unter solchen Bedingungen isst, dass ihm die Speise infolge von Übersättigung Widerwillen bereitet, (wenn er z. B. unmittelbar nach dem Eintritt des Versöhnungstages, nachdem er sich vorher satt gegessen hat, essen würde), ist von Strafe freiaa). .יומא ע“ד ע״ב ף 2) Anhang Anm. 5. .יומא פ' ע״ב (*

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