Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
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50 R Ja, allerlei aufrichtige und im Reich teutscher Nation unverbottens wahr mögen sie nach Franckfurt bringen vnd abholen, mit ganze vnd halbe Carten. ganze vnd halbe stück. Wie in beyverfügten extract ihrer Privilegien. ,""א'־ 6. Ob allda würdfc zugelassen Ihr gelt; auf Wechsel pension vnd pfandt zu leihen vnd andere negotia zu treiben, Auch ob die Juden offene leden dorffen halten vnd allerley wahren menniglicken darinnen verkauffen. R. Ist Ihnen erlaubt vnd zugelassen, wie aus beyverwardter Extract Privilegien Zusehen,' darauf sich kurze halben gezogen. 7. Ob es zu Hanavv wolfeil od. theuer zehren seye, Auch ob die Heuser wol zu überkomen seyen, vnd ob man vii vor den Zinss zahlen müsse. > ־ R. Zu Han&w ist zimblicb zehren, wie zu Frankfurt, Mainz, Wormbs und anderen benachbarten stettcn. Victuali werden aus der Grafschaft vnd anderswoher zur notturft genügsam anbracht. — Die Juden alhie bewohnen ihre eigne Heuser, so sie vor 2 Jahren zu bauen angefangen vnd geben also keinen Hauszine. Doch für Grund vnd Boden geben sie für jede Ruthe, das ist für 121/* werk8chucb, einen halben Goldgulden. — Zu bauen hat man materialia genugsam um zimiichen Preis. So ist der Ort lustig vnd sicher mit einen hohen mauren, wai vnd graben vmbgeben vnd mit pforten beschlossen. Inmittels aber dass die Juden bauen, halten sie sich in der Altenstadt in d.״ Christen heusern, so ihnen um einen leidtiichen billichen Zins eingeraumt werden. 8. Zuwissen ob die Waren wegen der Einvnd Ausfahrt der Stadt schweren Zoll bezahlen vnd wie viel, Auch ob die Juden mehr od. weniger als die Christen zahlen, vnd ob die Waren in durchfahren oder vorüber fahren auch etwas zahlen. Ob den Juden auch verdriess angelegt werde, wenn sie nacher Frankfurt fahren od. durch die statt gehen. Auch ob sie schuldig seindt würffel bei sich zu tragen vnd zu geben. Item ob sie von Christen ge׳ zwuugen werden, für ihre Person etwas zu bezahlen, sie seyen solcher nation od. anderer. R. Die Waren geben sehr wenig vnd geringen Zoll, fast für nichts vnd werden die Juden in dem Fall mehr nicht beschwert als die Christen. Zwischen Hanau vnd Frankfurt hört das Land