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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 36

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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28 ) vor dem 60. Lebensjahre stehen muss. Die Wahl wurde durch die Vorsteher und elf weitere Gemeindemitglieder vorgenommen, die aus der Zahl derer, die 1000 fl und darüber versteuerten, durch Loos bestimmt wurden. Den Vorstand bildeten Sussle b. Natan Bing, (Monatsvorsteher), Beile Bing, Salomon Niedenstein, Jose! Bing und Lob Königshofen1 2). Die Wahl erfolgte am סיון m (10. Mai) 1795 und Mose Tubioli ging einstimmig aus derselben hervor. Am Sonntag 25. Tainus (12. Juli) 1795 wurde R. Michael, . der schon früher genannte Sohn des Amtsvorgängers R. Benjamin und Beglaubter (^r Gemeinde nach Leimen beordert, um dem Gewählten den Rabbinatsbrief zu überbringen־). Nach dessen Inhalt erhält der Rabbiner die Auflage, die Rabbinatsfunktionen nach bisherigem Brauch zu versehen gegen einen festen Gehalt von 200 fl jährlich nebst freier Wohnung und den üblichen Nebeugefällen. Der Vertrag hat fünf Jahre Giltigkeit und kann nach deren Ablauf jeweils auf weitere fünf Jahre erneuert werden.. — Eine Abordnung der Gemeinde reiste dem Neugewählten bis Bockenheim entgegen, wo ein Imbiss eingenommen wurde. Zum Amtsantritt erhielt er von der Gemeinde als Ehrengabe eine silbervergoldete Kanne im Werte von 53 fl 4 Kr. Ferner wurden ihm die Reise- und Transportkosten von Leimen bis Hanau im Betrage von 179 fl 38 Kr. von der Gemeinde ersetzt und verschiedene Möbelstücke zur Haus£inriehtung zum Geschenk gemach(;. Am Sabbat Nachmu hielt er seine Antrittspredigt. Durch Dekret der kurfürstlichen Regierung d. d. Cassel, 24. Oktober 1798, wurde R. Mose Tubioli als Landrabbiner der damaligen Grafschaft Hanau bestätigt. — Neben der gewissenhaften Erfüllung seiner Amtspflichten betrachtete es R. Mose Tubioli als seine schönste Aufgabe, eine Jescfaiba zu gründen und wissensdurstige Jünger mit den Quellen 1) Bei früheren 'Rabbiner wählen wurden, laut Protokoll buch, die sechs Vorsteher und vier Kassierer nebst den alten Vorstehern unter Zuzug von fünfzehn angesehenen Gemeindegliedern als Walilkominissioi! eingesetzt. Da aber z. Zt. nur vier Vorsteher und keine Kassierer amtierten, so wurde b.e* schlossen, dass an Stelle der Kassierer und alten Vorsteher sämtliche Schatzungsrate treten, die zu bestimmen haben, welche elf Gemeindemitglieder durch Löosentscheidung bei der Wahl mitwirken sollen. 2) Eine wörtliche. Abschrift des Rabbonusbriefs erfolgr in Beilage 7

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