Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIV. (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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6 gehabt. Nach längerer Korrespondenz zerschlugen sich die Verhandlungen, weil die Maranen die kaiserliche Zusicherung freien Geleits für ihre Person und ihre Güter nicht erhielten, die sie deshalb begehrten, weil, wie der gräfliche Rat Sturio sagt, ״ihre Vorfahren Renegati gewesen und sie derwegen weder in Spanien noch vom Papst gelitten“1). Die Verhandlungen begannen schon früher und wurden von Josua Ferro, Elias Benvenisti, Jacob de Caseres und Josua Penso d. d. Venedig 17. März 1606 eingeleitet. 101 späteren Verlauf erkundigen sich die Bittsteller nach den Verhältnissen der Juden in Hanau, deren Darstellung für vorliegende Arbeit von besonderem Interesse ist und die ich deshalb in Beil. 2 nach den Akten des Staatsarchivs Marburg wörtlich mitteile. — Infolge des Fettmilch ,sehen Aufstandes in Frankfurt (1614) baten viele dortige Juden um Aufnahme in Hanau, die ihnen nach längeren Bemühungen unter der Bedingung bewilligt wurde, dass aie zur Ausführung des Walls bei der Judengasse für jede Person 10 fl bezahlen ״und seindt in der gassen allein 50 paar Frankiurtische eheleut mit Kindern vndt Magdt 209 Seelen befunden.“ Zu dem Wall um das Schloss, der mit grossen Kosten aufgeführt wurde (1615), mussten ״die frembde Jüdische gest von Frankfurt, deren 60 Familien in der gassen,“ jede 15 fl beisteuern. (Städtische Chronik.) In Archivalien des Wärt. Staatsarchivs in Stuttgart (Akten aus dem vormaligen Deutsch-Ordensarchiv Mergentheim) wird ein R. Seligmann aus Hanau 1613 genannt, der als Schiedsrichter in einer jüdischen Streitsache nach Mergentheim bezw. Oberbaibach berufen werden soll2). Uber die Persönlichkeit dieses Rabbiners konnte ich nichts näheres ausfindig machen. Vielleicht ist er mit jenem R. Seligmann identisch, der als grosser Talmudgelehrter in Frankfurt gefeiert wurde und 1617 dort verstarb 3). Im Jahre 1617 wurden in Hanau drei jüdische ״Maleficanten“ wegen Raub und Diebstahl zum Tode verurteilt. Weil auf dem Wege zum Galgen und an diesem selbst ״zwei jüdische Rabbinen“ נ) Grätz X, 30 folgt dem ungenau unterrichteten Fortsetzer der Chronik des David Gans, wenn er die um Aufnahme bittenden als portugiesisch-maranÜbhe Juden aus den Niederlanden bezeichnet; vgl. Zimmermann p. 507. *) Vgl. meine Blatter III, 28 (irrtümliche Seitenzahl 12). ף Horovitz סטה אי;475 אבני זכתן p- 4 n. 10.