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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 10

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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verschiedenen Elsässer Memorbüehern erwähnt, wo er als Rabbiner von Hagenau und Hanau bezeichnet wird וי. Im alten Teil des Hanauer Memorbuchs steht der Name eines R. Juda b. Jizchak ha-Kohen ohne nähere Bezeichnung der bei Rabbinen üblichen Titel; als Sterbedatum ist in alter Schrift die Nacht des 4. Elul (9. August) 1595 hinzugefügt. Ob er mit dem Genannten identisch ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Wenn hier von einem Rabbiner in Hanau die Rede ist, so darf vorausgesetzt werden, dass schon eine mehr oder minder grosse Anzahl von Juden dort ansässig war. Im Jahre 1602 baten sie den Fürsten von Hanau um die Erlaubnis, die früher gesperrte Synagoge wieder öffnen zu dürfen. Erst auf die Intervention des Kaisers Rudolf, der darauf hinwies, dass bereits von Kaiser Karl V. der Bau von Synagogen gestattet sei, wurde die nachgesuchte Erlaubnis erteilt. Als Folge hiervon darf das von dem Grafen Philipp Ludwig in Hanau erteilte Privileg angesehen werden, das in 33 Punkten die den Juden auferlegten Pflichten und zugestandenen Rechte genau darstellt2). An die Stelle der früher als Synagoge benützten Stube trat ein Neubau, dessen Vollendung 1608 sich vollzog 3). Als Vertreter der Hanauischeu Judeti nimmt, Israel, Sohn des frommen R. Jakob, an der ■bekannten Rabbinerversammluug teil, die 1603 in Frankfurt stattfand 4). Um diese Zeit lebten etwa 10 jüdische Familien in Hanau; 1607 waren es schon 159 Personen; 1609 zählte man 26 jüdische Häuser. Als damaliger Rabbiner wird bei Horovitz (Frankfurter Rabbinen II, 82) R. Jakob Koben erwähnt und als Orgrossvater des Frankfurter Rabbiners R. Jakob ha-Kohen Poners V1 ’) Vgl. Revue des ötudes juives 41, 129. a) Ein wörtlicher Abdruck dieses Privilegs findet sich in Rabiners 1891 No. 3 ff.; vgl. auch Geiger, Ztsch. f. d. Gesell, d. Juden in Deutschland, III, 180; einzelne dortige Angaben werden durch vorliegende Darstellung ergänzt und berichtigt. 8) Zimmermann p. 504. 507. *) Horovitz, Frankfurter Rabbinen, I, 40; Einladungsschrift zur öffentl. Prüfung der isr. Religionsschule zu Frankfurt 1897 p. 30 von demselben Verfasser. 6) Auch auf dem Titelblatt zum 2. Teil der שי״ת שב יעקב (Frankfurt 1742) ist R. Jakob Kohn Popers als נין ונכך des Hanauer Rabbiners R. Jakob

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