Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 337)
- Language
- German
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266 Tlr., davon 400000 bar. 1772 brachten die Polen (fast immer gleichbedeutend mit Juden) 300000 Tlr. mit. Ein Pole Bogtanowitz kaufte für 93000 Dukaten, ein anderer Jude aus Brod brachte 30000 Dukaten mit. Auch 1773 hatten die Juden nach dem Berichte der Commerziendeputation 400000 Tlr. ausgegeben, ausserdem ist ihnen 1/3 ihrer Einkäufe kreditiert worden. 1776 ״haben die Juden wieder die meisten Geschäfte gemacht.“ Fünf polnische Häuser brachten 1/1 Million Dukaten bar mit. Welche Wichtigkeit man dem jüdischen Messbesuche zumass und wie hoch er veranschlagt wurde, zeigt am besten der Umstand, dass der einzige aktenmässig bekannte Fall einer Messverlängerung in der Hauptsache auf sie zurückzuführen war. Als nämlich im Jahre 1804 die Jubilatmesse sehr zeitig fiel und die polnischen Juden sich wegen schlechter Witterung verspätet hatten, wurde, einem mündlichen Abkommen der Commerziendeputation mit dem Rate gemäss, der Engrosbandel bis zum Mittwoch der Zahlwoche gestattet. Diese Wichtigkeit der Juden für den Leipziger Messhandel wurde schliesslich auch von der Kaufmannschaft eingesehen. In einem Gesuche um Abschaffung der bisherigen Beschränkungen vom Mai 1831 verlangt sie die Aufhebung der Beschränkung des jüdischen Kleinhandels, weil die jüdischen Grosshändler, ״die auf unseren Messen von entschiedener Wichtigkeit sind“, über die Unduldsamkeit gegen ihre Glaubensbrüder erbittert, im Begriffe standen, eine Vereinigung zu treffen, die Leipziger Messen nicht mehr zu besuchen. Die für diese Beschränkungen massgebenden Gründe, die niedrigen Verkaufspreise der Juden könnten dem Absätze der christlichen Kleinhändler schaden, hätten sich als irrig erwiesen, da gerade der billige Einkauf die Zahl der Einkäufer steigern müsste. Ausserdem sei es auch nach modernen Anschauungen (hier zeigt sich bereits die Denkungsweise des 19. Jahrhunderts) nicht mehr angezeigt, einen Unterschied nach den religiösen Meinungen der Messfieranten zu machen. Eine völlige Gleichstellung mit den übrigen Staatsbürgern trat allerdings erst im Jahre 1848 ein. Wie bereits erwähnt, war das Handelsgeschäft der Juden ein doppelseitiges: sie waren Verkäufer und Einkäufer zugleich. In ersterer Eigenschaft brachten sie grosse Mengen von Rohprodukten auf den Markt. Der Rauchwarenhandel, der aich auch damals