Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 325)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3486266-3486291--5509-3491880- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
274 ״ אחת אחת בזמנהMan bestimmt ein Schaltjahr nicht von einem Jahre auf das andere und nicht drei Jahre hintereinander, B. Simon sagte: ״Als E. Akiha im Gefängnis festgehalten wurde, geschah es, dass er drei Schaltjahre hintereinander festsetzte“. Man antwortete ihm: Von dort ist kein Beweis. Das Bet Din tagte, um iedes einzelne zu seiner Zeit einzusetzen״. Diese Baraita war unverständlich, solange man die vieljährige Dauer des Hadrianischen Krieges, gleich nach dessen Abschluss E. Akiha ins Gefängnis geworfen wurde, nicht kannte. Die Controverse Easchis und Tossaphots zur Stelle zeigt dieses deutlich1). Jetzt wissen wir, dass diese Baraita genau nach dem Wortlaute zu verstehen ist. Sowohl die Worte des Tanna Kama als die ß. Simons beziehen! sich auf die Einsetznng von drei auf einander folgenden Schaltjahren. Auch ist es zweifellos, dass beide übereinstimmen, dass die auffallende Massregel getroffen wurde, um die Feiertage zur rechten Zeit feiern zu können, nicht aber um die Feiertage in Unordnung zu bringen. Nur dann ist es denkbar, dass man 3 Schaltjahre hintereinander einsetzte, um die Festzeiten wieder in die richtige Ordnung zu bringen, wenn es vorher unstatthaft gewesen, Schaltjahre anzuordnen, und daraus dann eine Verwirrung der Festzeiten hervor-, gegangen war. Die mit ß. Simon streitenden Weisen sind der Ansicht, dass selbst, wenn wir zur Richtigstellung der Festzeiten drei Schaltjahre hintereinander haben müssen, wir diese drei Schaltjahre nicht zusammen verkünden dürfen. In jedem der drei aufeinanderfolgenden Jahre darf man jedesmal nur ein Schaltjahr verkünden. In jedem der drei Jahre ist die Verkündung des Schaltjahres gesondert, jedesmal nur für das eine Jahr vorzunehmen. E. Simons Meinung dagegen ist: Nachdem wir das Jahr, in welchem wir stehen, zum Schaltjahr machen dürfen, ist es gestattet, zugleich die beiden kommenden, weiteren Schaltjahre festzusetzen. Nachdem seine Gegner ihre Ansicht geäussert hatten, sagte B. Simon: פועשה בר״ע שהי׳ חבוש בבית האסורים ועיבר שלש שדם זו אחר יי E.. Akiba habe drei Schaltjahre zusammen bestimmt, d. h. mit dem Jahre, in welchem er stand, zugleich die beiden kommenden Jahre. Darauf antworteten ihm die Chachamim : משם ראי ב״ד ישבו וקבעו אחת l) R. Jizchak Halevi bespricht diese Controverse ausführlich. Wir glauben unter Hinweis auf den Text des Dorot Harischonim diese Besprechung hier übergehen zu können, vgl. D, H, Ie S, 604 f,