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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 324

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 324)
Language
German
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273 Diese ungefähr neunjährige Dauer des Krieges erhellt auch aus einer im Babli angeführten Baraita. Wir wissen, dass R. Akiba ganz kurz , vor Beginn des Auf- Standes in Babylonien ein Schaltjahr festsetzte. Berachot 63 bei der Erzählung von der Beanstandung der von Cbanina, dem Brudersohn R. Josuas, in Babylonien noch beim Ausgang der grossen Religionsverfolgung בשלפי השמח) versuchten Bestimmung eines Schaltjahres, beruft sich Chanina auf R. Akiba. der ausserhalb des heiligen Landes Schaltjahre und Monatsbeginne festgesetzt. Ihm wird erwidert ״ זזנח ר עקיבא שלא הניח כמותו בארץ ישראלBei R. Akiba war es etwas anderes״, denn er liess keinen im Lande Israel zurück, der ihm gleich gewesen wäre“. Aus diesem Satze ergibt sich, dass R. Akiba diese Kalenderbestimmungen traf, als R. Josua nicht mehr lebte; bei Lebzeiten R. Josua's hätte R. Akiba seinesgleichen im Lande Israel gehabt. R. Josua starb kurz vor dem Erlass der Hadrianischen Edikte, welche den Aufstand herbeiführten. Nach dem Tode R. Josuas, ganz kurz vor dem Ausbruch des Krieges, hat demnach R. Akiba noch ein Schaltjahr bestimmt. Dessenungeachtet sagt nun eine Baraita Sanhedrin 12, dass kurz nach der Zerstörung Bettirs R. Akiba sich gezwungen sah, drei Jahre hintereinander zu Schaltjahren zu machen. Grund dieser merkwürdigen Massnahme: weil während der vieljährigen Dauer des Krieges kein Schaltjahr bestimmt worden war. Während des Krieges nämlich, auch in der Zeit, als völlige Unabhängigkeit erlangt war, durfte man, wie wir weiter sehen werden, kein Jahr zum Schaltjahr machen. Nach dem Kriege musste dieser Ausfall ersetzt werden. Direkt vor Ausbruch des Krieges hatte R. Akiba ein Schaltjahr von Babylonien aus bestimmt, dann gleich nach dem Kriegsende drei auf einander folgende Jahre zu Schaltjahren machen müssen. Mindestens acht Jahre hintereinander müssen also Gemeinjahre gewesen. Mithin beweist uns die einzig stehende Tatsache der drei sich unmittelbar folgenden Schaltjahre, dass der Krieg 8—9 Jahre dauerte. Die Baraita Sanhedrin 12a lautet: דדו #ץ מעברין את השנת לא משנה לחברתה ולא שלש שנים זו אחר זו אמר דש מעשה בר״ע שהי׳ חבוש בבית האסורים ועיבר שלש שנים זו אחר זו אמרו לו משם ראי׳ ב״ד ישבו וקבעו Jahrb. J, L, G. Xffl. 18

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