Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 311)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3486266-3486291--5495-3491866- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
260 und zeugten Söhne und Töchter.“ Raschi erklärt nun zur Stelle Jebamot 12 a: ״In den Tagen Ben Kosiba's, als in der Festung Bettir die Heiden die Unterlassung der Beschneiduug erzwangen. Ben K08iba erstarkte dann, bekriegte und besiegte dieselben und regierte 21/j Jahre über Israel als König. In seinen Tagen Hessen sie sich aufs Neue beschneiden“. Diese Erklärung birgt viele Schwierigkeiten. Die Talmudstelle lässt sich einfach dahin erklären, dass vor dem Beginn des Krieges, lange vor Bettir, Hadrian die Beschneidung verboten hatte. Damals haben viele Israeliten ihre Kinder heimlich beschnitten. Damit dies nur nicht durch die Regierungsbeamten, welche dieses auszukundschaften versuchten, entdeckt wurde, zogen sie nach der Beschneidung das Fleisch oberhalb der Vorhaut herunter. Als nun vorübergehend der Glücksstem Ben Kosiba’s erstrahlte, Hessen sie sich ein zweites Mal beschneiden. In den Tagen R. Judas und R. Joses, lange Zeit nach der Zerstörung Bettirs und der darauf folgenden grossen Religionsverfolgung, waren diese Kinder gross geworden und hatten Söhne und Töchter. In der Zeit des öffentlichen Wirkens R. Judas und R. Joses, als auch die nach der grossen Verfolgung kommende Zeit, שלמי השמד, vorüber war, erhob sich die Frage, ob diejenigen, welche bei der zweiten Religionsverfolgung, während des Sch’mad nach Bettir, die Beschneidung künstlich beseitigt hatten, sich neu beschneiden lassen müssten? Damals antwortete R. Jose, es liege keine Gefahr in der zweitmaligen Beschneidung, denn dafür lieferten diejenigen einen Beweis, welche in Folge des Beschneidungsverbots vor dem Kriege die Beschneidung beseitigt hatten, dann dieselbe zur Zeit von Ben Kosiba’s Glück ohne Schaden wiederholten und sich an Söhnen und Töchtern erfreuen durften. Zweifellos ergeben diese beiden Talmudstellen, dass nicht nur nach Bettir. sondern auch schon vor dem Kriege die Beschneidung einmal verboten war. Von einer weiteren Störung religiöser Pflichterfüllung erzählt uns Tossephta Berachot 2: ״R. Meir sagte, einmal sassen wir vor R. Akiba im Lehrhause und lasen das Sch’ma so leise, dass wir selbst unsere Worte nicht vernahmen, wegen eines an der Tür stehenden Wächters. Man erwiderte ihm, die Zeit der Gefahr liefert keinen Beweis.“ Auch das kann nie htin Zeit der umfassenden Religionsverfolgung nach Bettir fallen ־, denn damals konnten keine Schüler vor R. Akiba im Lehrhause sitzen. Es war