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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 310

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 310)
Language
German
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259 Eine Beraita Baba Batra 60 b lässt sich ebenfalls nur damit erklären, dass Sabbat, Beschneidung und eheliche Reinheitsvor- Schriften schon vor Bettir von Hadrian verboten waren. Es heisst dort: ״R. Ismael ben Elisa sagte, vom Tag der Zerstörung des Tempels an gehörte es sich, dass wir uns den Fleischgenuss und das Weintrinken versagten, jedoch verbietet man der Allgemeinheit nur das, was die Mehrheit ertragen kann. Und von der Zeit an, da die frevelhafte Regierung sich ausbreitete, die uns harte Verbote auferlegt und uns Lehre und Gesetz raubt und nicht zulässt, dass wir in die Woche des Hohnes, nacli anderen in die Hilfe des Sohnes eingehen, so sollten wir uns Heiraten und Zeugung verbieten. Da sich jedoch daraus ergeben würde, dass die Nachkommenschaft unseres Vaters Abraham von selbst aufhörte, so überlasse man Israel sich selbst; es ist besser, dass sie im;Irrtum als mit Absicht sündigen/‘ R. Ismael, auf den diese Ausführungen zurückgehen, starb, wie wir aus Semachot 8 ersehen, vor R. Akiba und nicht nur vor der Eroberung, sondern sogar vor dem Beginn der Belagerung Bettirs. Damals also war nicht nur die Beschneidung, womit Raschi ״die Woche des Sohns“ שבוע הבן erklärt, sondern auch die Lehre תורה verboten d. h. der Sabbat, welcher dem Studium der Lehre geweiht war. Sicher ist, dass unter Störung des Gesetzes das Verbot der ehelichen Reinheitsgesetze gemeint ist. Denn nur so erklärt sich, warum dieses Verbot Veranlassung sein sollte, Hochzeit und Zeugung zu unterlassen. Dass die Beschneidung vor Ausbruch des Krieges schon verboten war, sagt uns noch eine dritte Talmudstelle. Babli Jebamot 72 a heisst es: ״Wer die Beschneidung an sich künstlich beseitigt hatte, muss sich nochmals beschneiden lassen . . . . R. Juda sagt, er soll sich nicht nochmals beschneiden lassen, weil es ihm Gefahr bringt. Man erwiderte ihm, viele solche haben sich in den Tagen Ben Kosiba’s beschneiden lassen und zeugten Söhne und Töchter.“ Ähnlich heisst es im Jeruschalmi Sabbat Kap. 19. Halacha 2: ״Wer seine Beschneidung unkenntlich gemacht hatte, soll sich nicht nochmals beschneiden lassen, damit er nicht in Gefahr komme, so sagt R. Juda. R. Jose erwiderte ihm, viele, welche die Beschneidung künstlich beseitigt hatten, gab es in den Tagen Ben Kosiba's, und alle Hessen sich beschneiden, bUeben am Leben

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