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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 309

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 309)
Language
German
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IRI
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268 länder ihre Stadt bewohnen und ein fremder Gottesdienst daselbst eingeführt werden sollte“. Spartian, Hadrian 14, sieht den Grund der Empörung in dem Verbot der Beschneidung. Die talmudischen Berichte sprechen eine ebenso deutliche Sprache. Sie sind nicht verstanden oder übersehen worden. Babli Me'ila 17: ״Denn einmal verfügte die Regierung, dass sie den Sabbat nicht hüten sollten, die Beschneidung der Söhne zu unterlassen hätten und die ehelichen Reinheitsgesetze verletzen müssten. Reuben ben Aristobuli ging hin .... man erkannte *ihn als Juden . . . Man sagte nun, wer soll gehen, um die Verfügungen zu beseitigen, Rabbi Simon ben Jochai gehe . . . Das öffentliche Wirken des R. Simon b. Jochai fällt in die Zeit des Antoninus Pius. Antoninus Pius selbst hat diese Verfügungen nicht erlassen. Gerade er hat ja ein bei seinem Regierungsantritt schon bestehendes Verbot der Beschneidung aufgehoben. Auch um einen Erlass Hadrians nach der Zerstörung Bettirs kann es sich nicht handeln; denn damals waren nicht nur einzelne Reiigionsübungen verboten, sondern nach der bekannten Stelle der Mechilta wurde die Erfüllung aller Religionsgesetze mit Marter und Tod geahndet. Damals wütete ein umfassendes ״Seh’mad“ in Hinblick auf alle Gebote. Als unter Antoninus Pius’ Regierung dieser Sch’mad aufgehört hatte, der weniger Reichsgesetz als vielmehr eine grause Verwaltungsmassregel war, blieb das Reichsgesetz bestehen, welches vor dem Bettirkriege gegen die drei Religionspflichten. Sabbat, Beschneidung und eheliche Reinheit erlassen war. In der agadischen Darstellung der erfolggekrönten Mission R. Simon b. Jochais lesen wir: ״Man sagte zu ihnen, verlanget, was ihr zu verlangen habt“, und führte sie in die Schatzkammer, um sich zu nehmen, was sie wollten. Sie fanden jenen Brief (Urkunde des Verbots), nahmen ihn an sich und zerrissen ihn אשכחו ההוא איגרא שקלוח וקרעוה. Ohne auf die weitere Erzählung einzugehen, bleibt der Kernpunkt, dass eine originelle, besondere Gesetzesschrift bezüglich der drei Religionspflichten im Archiv aufbewahrt worden war, die damals ihre Gesetzeskraft verlor. Ohne weiteres erhellt daraus, dass Hadrian noch vor dem Bettir- Krieg und vor dem Sch’mad Edikte, welche Sabbat, Beschneidung und eheliche Reinheit unter Verbot stellten, als Reichsgesetz erliess.

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