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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 272

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 272)
Language
German
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IRI
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221 bewegen, mit der Gemeinde einen neuen zehnjährigen Vertrag einzugehen, nach welchem er ein Jahresgehalt von 1500 Maravedi (1275 Mark) empfing1). Zwei Monate vor Ablauf dieses Vertrages2) bereitete die Gemeinde ihrem geistigen Führer ein grosses Ärgernis. Hinter dem Rücken des Rabbinatskollegiums fasste der Gemeinde- Vorstand von Toledo eines Tages den Beschluss, den Misehne Thora des Maimonides zum einzig massgebenden Gesetzeskodex von Toledo zu erheben, schwächte allerdings diesen Beschloss dahin ab, dass man in den Fällen, wo Ascher b. Jechiel die Ent- Scheidung des Misehne Thora widerlegt hätte, sich nach Aschers Urteil richten solle. Als Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Beschlussfassung führte man an, die verschiedenen Dezisoren gingen in ihrem Urteil ganz erheblich auseinander, ״der eine behaupte dies, der andere jenes“s). Jehuda merkte, dass dieser Gemeindebeschluss zum Teil gegen ihn gerichtet war. In einem denkwürdigen Sendschreiben antwortete Jehuda der Gemeinde: ״Glaubtet ihr, diesen Beschluss fassen zu müssen, weil auch andere spanische Gemeinden4) dasselbe getan? Es ziemt sich nicht, dass ihr nach fremdem Beispiel seht, sondern andere haben sich nach euch zu richten, denn Toledo ist eine Mutterstadt in Israel, und seine Grossen waren einst die grössten Männer des Exils! Seit vier Jahrzehnten gibt es wenig genug Meinungsverschiedenheiten in halachischen Fragen bei uns, und wenn unser Kollegium zusammentritt, darih kommen wir Gott sei Dank immer noch zu 7 Jahre und 4 Monate (S. 372 Zeile 31 —32), sodass derselbe im August 1341 in Kraft trat. Danach muss Zeile 24 nach ה"א die Jahreszahl ק״א oder schon ק״ב eingefügt werden (nicht, wie Loeb, REJ. XIII, 138 einsetzen will: יפ״א das an dieser Stelle ganz widersinnig wäre). Da nun der zweite zehnjährige Vertrag im August 1341 neun Jahre und zehn Monate bestanden hat (nach S. 372 Zeile 24—25), so ergibt sich als Zeitpunkt der zweiten Vertrags- Schliessung Oktober 1331. J) Jehudas Testament S. 372 Zeile 24 und S. 373 Zeüe 4. 2) Daselbst s. 372 Zeile 24:עד אגושתו ה״א [ק״א] שהם ט' שבי□ ןיי חדשים שלקחתי מהם י״ר [אלף] ותש״נ זהובים• ומאז החזירו לי התנאי•• Demnach wurde der dritte Vertrag zwei Monate vor Ablauf des zweiten bereits in Kraft gesetzt, was sich nur durch einen ausserordentlichen Zwischenfall, wie den oben erwähnten, erklären lässt. 8) Jehuda EGA. Nr. 54. 4) Siehe oben S. 175.

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