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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 238

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 238)
Language
German
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IRI
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18t äm Ende seines Lebens wollte er eine Quellensammlung zu seinem ״Chibbur“ anlegen1). Aber es ist noch ein zweiter Punkt, in dem sich die Turim ganz wesentlich vom Mischne Thora unterscheiden, nämlich darin, dass Jakob b. Ascher auch Dezisionen in seinen Kodex aufnabm, die der letzten, massgebenden Entscheidung widersprechen. Damit ahmte er nur das Verfahren der Mischna nach, die sich Jakob b. Ascher in der inneren Ausführung seines Kodex zum Muster nahm, während das Gesetzbuch des Maimonides nur äusserlich, durch Sprache und Aufbau, der Mischna ähnlich ist2 3). Durch die Aufnahme von verschiedenen Ansichten in sein Gesetzbuch war, wie im Zeitalter der Amoraim für die tannaitischen Lehrsätze8). 80 in der Folgezeit nach Jakob b. Ascher für die Meinungen der ״Rischonim“ eine Kontrolle vorhanden. Brachte jemand eine Entscheidung vor, ohne ihren Gewährsmann anzugeben, 80 konnte man aus Jakobs Kodex sofort feststellen, wem die betreffende Lehrmeinung angehört und ob sie in der Praxis anzuwenden sei. Es ist jedoch nicht bloss ein halachischer Grund, weshalb der Baal ha־Turim auch solche Meinungen in sein Gesetzbuch aufnahm, die für die Praxis nicht massgebend sind, was doch Maimonides bekanntlich nicht getan. Die Ausführung eines religiösen Gebotes ist einem jeden wahren Juden Gewissenssache, Herzenspflicht, und wer im Gesetz bewandert und imstande ist, auf alle Quellen selbständig zurückzugehen, der wird sein religiöses Verhalten niemals von dem unmotivierten Urteile eines Einzelnen abhängig machen wollen. Er wird selbst das Für und Wider erwägen, die verschiedenen Stimmen und ihre Gründe hören wollen, um sich der einen oder der anderen Ansicht anzuschliessen4). Der gebieterische Ton in dem Gesetzbuch des Maimonides dagegen, der keine andere Meinung zulässt als die seine, die Bestimmtheit, mit der die Gesetze im Mischne Thora vorgetragen werden, be- לקובץ תגובות הרמב״ם ף Leipzig 185s, 1, 140; Mose ben Maimon Bd. I, 260; II, 309. 2) Vgl. A. Geiger, Wissenschaftliche Zeitschrift IV, 397. 3) Mischna Edujjoth I, 6. ף Siehe MS. 1864, 242. X

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