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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 237

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 237)
Language
German
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186 begreiflich, wie sie den Späteren Gegenstand der Bewunderung und der sorgfältigsten Abwägung jedes ihrer Worte wurden. Aber nicht nur im äusseren Aufbau, sondern auch in der inneren Ausführung weicht Jakob b. Ascher in seinem Kodex ganz bewusst — und nicht zum Nachteil für sein Werk — von dem System des Mischne Thora ab. Die Richtlinien für die Schaffung eines jüdischen Gesetzbuches hatte ihm der Vater gegeben, wenn er in einem Gutachten schrieb: Halachakompendien, die keine Quellenangaben enthalten, dürften in der Praxis nicht benutzt werden1). Jakob b. Ascher nennt daher stets die Quelle, aus der er seine Gesetze schöpfte. Schon nach dem wichtigen Grundsätze הלכה בבווראי musste in einem jüdischen Gesetzeskodex jedesmal angegeben werden, wem der vorgebrachte Lehrsatz angehört, damit man feststellen kann, ob er nicht bereits von jüngeren Autoritäten widerlegt, berichtigt oder ausser Kraft gesetzt sei. Aber abgesehen von der halachischen Notwendigkeit der Quellenangabe in einem Kodex war es seit den Tagen der Tossafisten, die den Geist der Kritik bei den Juden so ungemein geschärft haben, aus praktischen Gründen nicht ratsam, dem jüdischen Volke, welches ohnedies nicht gewohnt ist, die Dinge kritiklos hinzunehmen, ein Gesetzbuch zu bieten, in weichem nicht jede Vorschrift durch eine autoritative Quelle belegt war. Ein *Gesetzbuch, welches die Normen als Machtgebote, ohne Quelle, Gewährsmann und Belege hinstellt, widerstrebt dem Geiste des jüdischen Lesers. Der jüdische Geist will bei der Anwendung des Gesetzes mit der Geschichte und Entwicklung desselben in Zusammenhang bleiben, er will in die Gedankenwerkstatt des Gesetzgebers eindringen, das Resultat vor eigenen Augen entstehen sehen2 * * *). Für eine neue הלכה למשה מסיני, wie Ascher b. Jechiel die maimonidische Gesetzgebung spöttisch nannte9), war das jüdische Volk nicht mehr empfänglich. Maimonides hat es nachträglich selbst empfunden, dass ein Kodex ohne Quellenangaben kein jüdisches Gesetzbuch ist, und noch 1) Ascher EGA. Nr. 4312. Jahrbuch XII, 295. 2) MS. 1864, 207. 8) Ascher EGA. 1002; Jahrbuch XII, 296. Siehe Chasdai Crescas, Einleitaog zu 'אור ה ed. Wien 1860 p. 2 a; Salomo Lnrja, י□ של שלמה zu חולין, Einleitung.

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