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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 164

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 164)
Language
German
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113 biflig, das» die Allgemeinheit iür den Einzelnen leidet. Man will der Mutter für die Reisekosten ein Darlehen von M. 100.— ge* währen, indes dürfe sie sich nicht einreden, dass man ihren Sohn länger hier behalten werde. Samuel de Lima kommt seinem Versprechen zur Zahlung der Gemeindeabgabe nicht gehörig nach. Man droht ihm daher mit der Anwendung anderer Mittel und fragt in dieser Veranlassung den Herrn H. H., ob der Vorstand die unumschränkte Befugnis habe, alle unsere Zwangsmittel (forsas) anzuwenden, ohne in jedem einzelnen Falle deswegen bei ihm anzufragen, was er bejaht. Als Richtschnur für die kommenden Herren Vorsteher soll dies zu Protokoll genommen werden. Die Frau des Jacob de Matos erhält M. 4.— an Unter- Stützung. 11. Tamus. Man hat erfahren, dass Samuel Guedella sich am vergangenen Freitag den Bart bat rasieren lassen. Jacob Saares und Jonatan Israel treten hierfür als Zeugen auf. Der Herr H. H. wird, da er mit Israel verwandt ist, durch Jacob Soportas ersetzt. Auf Grund seines Geständnisses wird G. einstimmig für schuldig befunden. Es soll heute Nachmittag der Niduy über ihn verhängt und heute Abend wieder aufgehoben werden. Ishac Jesurun darf von Donnerstag an wieder sein Gewerbe ausüben und, ebenso wie sein Bruder, in die Synagoge kommen. Die Herren Deputierten werden beauftragt, den zum Bürgermeister erwählten Herrn Bordelio Paulo zu beglückwünschen und ihm hierbei zwei Portugaleser als Geschenk zu überreichen. 12. s. M. Es erscheinen Natan der Alte (o vello) und Elias Balli, Vorsteher der Tudescos, die man aufgefordert hatte, binnen acht Tagen das von den Herren H. H., nicht aber von unserem Vorstande, Unterzeichnete Schriftstück herauszugeben, da wir andernfalls die mit ihnen getroffenen Vereinbarungen (accordos) nicht aufrechterhalten, sondern als ungültig erachten würden; denn die H. H. dürfen keine Urkunde erteilen, die nicht von dem Vorstande unter- Jahrb. J. L, G. m 8

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