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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 160

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 160)
Language
German
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IRI
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109 teilung der genannten Summe betrifft, so ist eine Hälfte für Jerusalem bestimmt, ein Viertel für Safet, ein Achtel für Hebron-, sowie ein Achtel für portugiesische Arme, wie dies auch früher so gehalten wurde. Den neueintretenden Herren wird ans Herz gelegt, dafür zu sorgen, dass alljährich der zur Zeit vorhandene Ertrag übersandt wird, damit wir nicht mit unserer Verpflichtung in Rückstand geraten und unsere dortigen Brüder nicht in folge Ausbleibens der Hülfsgelder aus unserer Gegend zu leiden haben. 8. 8. M. Wie man in Erfahrung gebracht hat, ist Jeosua bar Moseh in Gesellschaft dreier Glückstädter Bürger nach Gopenaghen gereist, wo ein jeder von ihnen für seine Gemeinde Privilegien, insbesondere mit Bezug auf Einquartierung (incuartiring), erwirken will. Da diese Sache noch sehr verwickelt liegt und der neue König alles auf einmal im Herzogtum Holstein besprechen will, erachtet man es als zweckmässig, die Erörterung dieses Punktes auf eine geeignete Zeit zu verschieben. Dem Jeosua bar Moseh schreibt man, er dürfe weder in eigenem Namen noch namens der Allgemeinheit in dieser Sache auftreten, da wir noch die Macht besitzen, die dortige Synagoge1), in der leider (por pecaäos) kaum noch ein Angehöriger vorhanden, in Stand zu halten und unsere Gemeinde für die Gewährung der Privilegien Kosten und Ausgaben macht. Er solle sich nicht einmischen, da wir sonst gegen ihn Vorgehen werden. Jeosua Abensur (in Gopenhagen) wird ersucht, sich vor allen Dingen um die Erledigung der Bethajim-Angelegenheit, als der allernotwendigsten, zu bemühen. Er soll unter keinen Umstanden auf etwas anderes als eine Kaufsumme eingehen, bei der es auf etwas mehr oder weniger nicht ankomme, dagegen eine Pachtabgäbe (dasio) ablehnen, die zu neuen Übelständen führen würde. Einem aus Polen gekommen Enkel des Chacham Usiel, der von dem H. H. Js. Aboaf empfohlen wird, gewährt man 4 RI. und dem Sohne des Gampos 2 Rt. an Unterstützung. ף Gemeint ist die Synagoge in Glückstadt.

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