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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 148

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 148)
Language
German
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97 2. Tebet. Die Verteilung des Annuals *) an die verschiedenen Staatsbeamten ist für die Schatzmeister mit vieler Umständlichkeit ver*־ knüpft, weil ihnen die betreffenden Personen nicht bekannt sind! Fortan ist das Geld in einem Beutel an einen von dem Vorstände hierzu Erwählten zu übersenden, welcher die Verteilung übernehmen 8011. Für dieses Mal werden Aräo oder David Senior,als älteste׳ und bekannteste Mitglieder, mit der Verteilung betraut. Wie Ishae Senior im Aufträge seiner Mutter ankündigt, sind die diesjährigen Zinsen des Legats an die Waise Simchä, Tochter des David Coen, bei deren Verheiratung, auszuzahlen. Es wird bekannt gemacht, dass Beerdigungen an Sonntagen oder den Landesfeiertagen vor zehn Uhr morgens erfolgen müssen. Wenn dies nicht angängig ist, muss die Beerdigung bis zum nächsten Tage bleiben. Die Vorsteher der Hebrä sind hiernach zu instruieren. 5. Sebat. Es erscheinen die Vorsteher der Tudescos in Begleitung des Robi Solicman (Seligmann?). Letzterer bittet um Hülfe und Beistand, da er befürchtet, dass seine Frau am kommenden Mittwoch auf das Niedergericht geführt wird. Um diese Gefahr sowie einen Aufstand des Pöbels zu vermeiden, ersuche er diesen Mahamad um Rat und Hülfe. — Es handelt sich mithin um eine die Öffentlichkeit betreffende Angelegenheit, und daher wird beschlossen, dass die Deputierten mit den Herren Bürgermeistern JCar und Schult Rücksprache nehmen und sich erkundigen sollen, ob es angebracht ist, dieserhalb eine Supplik an den Hohen Senat einzureichen. — Gott schenke uns Frieden! 9. s. M. Einen von auswärts hierher versetzten Geistlichen (Creligo) wünscht man sich gewogen zu halten und zwar auf privatem W^$% was unverzüglich in Angriff genommen wird. J) Wie aus einem noch vorhandenen Verzeichnis ersichtlich, war ea üblich, verschiedenen höheren und niederen Staatsbeamten alljährlich ein je nach dem Bange bemessenes Gratial zu gewähren, das die Bezeichnung ״annual“ führt». Jehrb, J. h G. Km 7

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