Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
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93 erstatten, oder ob sie einen endgültigen Beschluss fassen solleny wissen wir nicht. Der Vorstand hält es für angebracht, jenen Herren, wenn sie den Bau in Augenschein nehmen, oder bereits vorher, je einen Portugaleser zu überreichen, damit sie uns ihre Fürsprache gewähren und günstig über den Bau berichten. In einer verstärkten Sitzung wird die Angelegenheit der Franca eingehend erörtert. Man möchte dieser armen Waise, welche von Andre Fernandes Pais verfolgt wird, gern helfen. Ihm will man nichts geben, damit es nicht später heisse, die Gemeinde sei mit den Geldern anderer willkürlich umgegangen. Wollte man grosse Ausgaben machen, so würde von dem, was die Gemeinde für diese Waise in Händen hat, wenig übrig bleiben. Es wird beschlossen, ihr monatlich 5 ßt. als Darlehen sowie jährlich 20 Et. an Miete zu geben. Dies soll der Herr H. H. ihr mitteilen, damit sie keine überflüssigen Ausgaben macht. Auch wird ihr Vormund Dr. Fonseca hiervon verständigt. Für die Führung des Prozesses wird man der Franca einen tüchtigen Rechtsanwalt besorgen. 8. Tebeth. Ishac Senior hat, von der Reise zurückgekehrt, eine Unterredung mit dem Herrn Bürgermeister Jaar gehabt. Dieser hat mit ihm u. a. von unseren Bauten gesprochen und ihm gesagt, wir sollten uns darum bemühen, dass die Herren Gaspar und Arena dieselben in Augenschein nehmen und die Masse für die Vorsetzen * (0 verset)1) sowie sonstige Einzelheiten bestimmen, denn, wie er meine, hänge die Sache von ihnen ab. Da der Deputierte Pimentei erkrankt ist und Coen Trauer hat, wird Ishac Senior beauftragt, mit jenen Oberbeamten Tag und Stunde zu vereinbaren, im übrigen aber nach bestem Ermessen zu verfahren. Die übliche Verabfolgung von Kerzen an Hanucä zum Anzünden der Hanuquilhas und am Vorabend von Pessach zum Ausräumen des Hamez (escombrar) soll in Wegfall kommen, weil man annehmen darf, dass ein jeder solche im Hause hat. Dagegen *) ״Vorsetzen“ ist ein norddeutscher Ausdruck für Uferbefestigungen. Die Synagoge lag nämlich an einem Kanal.