Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 143)
- Language
- German
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Frasäo soll vorgeladen werden, ura mit ihm wegen des Salamäo de C. zu verhandeln, da dieser junge Mann uns durch seine leichtsinnigen Streiche und Laster so sehr schadet. Ishac Senior überbringt die von ihm aufgesetzte Supplik an den Senat in betreff unserer Synagogenangelegenheit. Der Bürgermeister Jaar habe geäussert, es sei jetzt eine günstige Gelegenheit zur Einreichung dieses Gesuches. Gott gebe, dass es Erfolg habe! Dasselbe sei von den Deputierten zu unterzeichnen und. auch einzureichen, bei welcher Gelegenheit sie mit dem Syndikus Harmes sprechen und ihm die gemachte Zusage bestätigen sollen״, ebenso mit dem Oberbeamten Vestermann und dem Syndikus Paulo bei dem Herrn präsidierenden Bürgermeister. 20. s. M. Der Herr H. H. berichtet, er habe sich viele Mühe gegeben, um die Angelegenheit des Andre Fernandes Pais und der verwaisten Franca zu ordnen und der Gemeinde Unannehmlichkeiten zu ersparen. Mit Rücksicht auf die Unnachgiebigkeit (aspereza) jenes Alten und die Mittellosigkeit der genannten Waise beantragt er einen Zuschuss von 100 JRt. Grobgeld seitens der Gemeinde. Hierüber soll näher beraten werden, da man aus Waisengeldern nicht ohne weiteres einen solchen Betrag bewilligen könne. Jonatan Israel will sein Haus dem Hai'm Saruco nur auf ein Jahr vermietet haben, während letzterer behauptet, jener habe es ihm auf lx/2 Jahr vermietet. Hierfür nennt er Jacob da Fonseca als Zeugen, welcher bereit sei, solches zu beschwören. Wenn nun der Genannte diesen Eid leistet, wird sich Israel bescheiden müssen. Josef Jesurun soll sein gegebenes Versprechen halten, in seinem Prozess mit Jacob Frazäo Schiedsrichter zu ernennen. Er erklärt, dass dies nicht von ihm, sondern von seinem Schwiegersohn (Vetter) abhänge. Am liebsten will man die Sache niederschlagen. Wir haben erfahren, dass der Hohe Senat unsere Supplik gelesen und die Sache an die Kirchspielherren (Caspel heeren) verwiesen hat. Ob dies geschehen ist, damit sie erst noch Bericht