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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 141

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 141)
Language
German
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IRI
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80 Dem Mose bar Jeosua, welcher weder bei uns bedienstet (nosso domestico) noch hiesiger Einwohner ist, war seiner Zeit wegen der bekannten Schiffsangelegenheit das Betreten der Synagoge untersagt worden. Trotzdem hat er am verflossenen Sabbat den Gottesdienst besucht und sogar das Sepher getragen. Jenes Verbot wird nun erneuert. Auch wird für die Folge verboten, ohne Erlaubnis des Vorstandes über eine Misvä zugunsten eines Ausländers zu vei^ügen. Ferner wird der Herr H. H. darauf autmerksam gemacht, dass Jacob Baresua (Bar Jeosua), über den der Bannsprueh verkündet worden, am vorigen Donnerstag über den Drecval geritten ist und dass einige der Unserigen in unbedachter Weise mit ihm gesprochen haben. Der Herr H. H. möge für Abhülfe sorgen. 4. Kislev. Raquel de Vargas will sich mit Jacob Rodrigues aus Amsterdam verheiraten. Ihre Grossmutter hatte M. 2000.— für sie ausgesetzt, wovon sich M. 1000.— bei der Gemeinde und M. 1000.— in Händen des verstorbenen David de Lima befunden haben. Die Auszahlung dieser letzteren Hälfte stösst auf Schwierigkeiten, und eine der Parteien will sich daher an den Senat wenden. Der Herr H. H. wird gebeten, sich in’s Mittel zu legen und eine baldige Erledigung herbeizuführen. In der Sache des Jacob Machorro ergeht der Beschluss, dass er den Jan Dircs befriedigen müsse, um aus dessen Händen ein Schriftstück des Jacob Rafael Senior bezüglich des mütterlichen Pflichtteils zurückzuerhalten. Senior drängt darauf, weil er befurchtet, dass für ihn bestimmte Waren von den Canarischen Inseln dem Dircs in die Hände fallen. Dem Machorro, der seine Unschuld und Bedürftigkeit hervorhebt, wird geraten, seinen Onkel Aräo Senior um Mitleid zu bitten, sich für die Folge aber von unerlauhten Geschäften fernzuhalten. Moseli bar Jeosua rechtfertigt sich gegenüber der Beschuldigung der Mittäterschaft an der Schiffsangelegenheit des David da Silva. Er sei damals auswärts gewesen und kenne auch den betreffenden Kapitän nicht. Da man seine Schuldlosigkeit einsieht,

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