Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 140)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3486266-3486291--5324-3491695- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
89 auch seinen etwaigen Mitschuldigen namhaft zu machen. Eine gleiche Ermahnung ergeht an Abraham de Valen§a. 1. Kislev. Der Herr H. H. berichtet, er habe sich bemüht, die Frau Raquel de G. zu veranlassen, ihren Sohn in’s Ausland zu schicken. Die Genannte habe aber ablehnend geantwortet; sie könne ihren Sohn unmöglich fortschicken, da er nochv ein Kind sei, und, ihrem Schutze entrückt, eher auf schlechtere Wege geraten als sich bessern würde. Der Herr H. H. bittet, ihn von einer weiteren Unterredung mit jener Frau zu entheben, da sie ihm nicht in angemessenem Tone geantwortet habe. Nunmehr soll Jacob Frasäo der Frau begreiflich machen, dass der Fortzug ihres Sohnes in ihrem eigenen Interesse und zum Besten der Gemeinde nötig sei. Es erscheinen die Herren Parnass^m von Altona, um über die Tudescos in Vansbec Klage zu fuhren. Wie sie erklären, haben diese einen Schutzpatron, der ihnen bei dem Bürgermeister und dem präsidierenden Richter eine Bevorzugung zum Nachteile der Altonaer erwirken könne. Es wird ihnen geantwortet, dass wir Abhülfe schaffen werden. Jshac Senior übernimmt es, mit Herrn Berens Rücksprache zu nehmen, damit sie (die Wandsbeker) nicht noch״ mehr Betversammlungen (Ajuntamentos) haben, da die bereits bestehenden ihnen genügen müssen. Auch soll der Herr H. H. jen# Leute zu sich bescheiden und ihnen eine Rüge erteilen. Frau Franca erhält M. 6.— für Holz und Torf. Das Gesuch der Frau Saraiva um Vorschuss zur Miete wird, unter Hinweis auf die Verordnung, abgelehnt. Jacob de Semion Machoro soll sich wegen des vorerwähnten *) Diamantgeschäfts mit Rafael Senior verantworten. Da er dies nicht in befriedigender Weise tut, wird er zunächst, bis zur Verhängung einer Strafe, vom Synagogenbesuch ausgeschlossen. An die Stelle des Aräo Senior soll einer der früheren Herren treten. *) Siehe S. 87.