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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 133

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 133)
Language
German
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82 unsere Gemeinde beinahe den guten Ruf eingebüsst hat, dessen sie sieh sonst erfreute. Da nun unsere Handlungen in jetziger Zeit noch mehr der Kritik und Verleumdung ausgesetzt sind und fast alles in schlechtem Sinne gedeutet wird, will der Vorstand hier die Mittel bekanntgeben, welche er anzuwenden gedenkt, um dem Übel zu steuern. Möge Gott unseren Bemühungen, die nur das Beste der Allgemeinheit bezwecken, Erfolg schenken und den Mitgliedern das Bestreben zur Einkehr und Besserung einflössen, sodass wir in Seinen Augen Wohlgefallen finden und die hiesige Bevölkerung uns ihre frühere Wertschätzung und Gunst wieder zuwendet. Angesichts der Tatsache, dass leichtfertige Personen aus unserer Mitte, welche nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind und die Interessen der Allgemeinheit ausser acht lassen, unerlaubte Geschäfte gemacht oder zu machen versucht haben, wird ein jeder hiermit ermahnt, in seinen Geschäften mit der schuldigen Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu verfahren, sodass einem anderen, er sei Jude oder Andersgläubiger, kein Nachteil erwächst, sich auch nicht auf Scheingeschäfte, durch Ankauf oder sonstwie einzulassen, welche einem anderen zum Schaden gereichen, denn die-!eiligen, welche derartige Geschäfte machen oder vermitteln, werden nicht nur den Geschädigten Ersatz zu leisten haben, sondern überdies von dem Vorstande mit schweren Strafen belegt werden. Personen, die bei unerlaubten, hinterlistigen oder unehrlichen Handlungen betroffen werden, wird der Vorstand nicht nur nicht vor der Strenge der Landesbehörden schützen, sondern sie überdies aus unserer Mitte ausstossen und aus dem Gebiete verweisen. Es ist ferner für unsere Ruhe heute mehr denn je nötig, den nächtlichen Störungen Einhalt zu tun, welche von zügellosen jungen Leuten begangen werden, wobei einige derselben verkleidet einhergehen, um nicht erkannt zu werden, und sich nicht scheuen, andere zu verleiten, ihrem bösen Beispiel zu folgen. Den betreffenden Eltern wird daher anempfohlen, ihre Söhne im Zaume zu halten. Wo dieses versagt, wird es sich der Vorstand zur Aufgäbe machen, gegen Leute, welche in solcher Weise wider die guten Sitten verstossen, nicht nur mit den ihm zustehenden Mitteln vorzugehen, sondern auch Körper- und Gefängnisstrafen über sie verhängen zu lassen und sie des Landes zu verweisen.

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