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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 131

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 131)
Language
German
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80 10 Et. unter der Bedingung bewilligt, dass ihr Sohn binnen zwei Jahren nicht zuruckkehrt. Der Betrag ist auf ihr Tamid zu verrechnen. Gegen gewisse junge Leute, welche abends Mädchen und Frauen in den Strassen belästigen, soll mit aller Strenge vorgegangen werden, Der Herr H. H. wird beauftragt, eine Untersuchung einzuleiten. 25. s. M. Man erörtert den Rechtsstreit zwischen Natanel Obedientd und Ishack de Andrade. Da Andrade und Maior1) Levi in einem Schreiben vom Juli 1668 erklärt haben, dass sie die hiesige Jurisdiktion ablebnen und die Sache dort (?) zum Austrag bringen, auch alles daselbst vorhandene oder eintreffende Vermögen mit Beschlag belegen wollen, ergeht der Bescheid, dass man 0. nicht zwingen könne, sich hier zu verantworten. Es erfolgt eine weitere Verhandlung in der verwickelten Sache Guedez und da Fonseca wegen gegenseitiger Forderungen. 28. Tisri. Jacob Rafael Senior klagt, dass man ihn daran hindere, sich zu verheiraten, und wünscht in der Angelegenheit zwischen ihm und seinem Vater eine Verhandlung vor dem Vorstande herbeizufdhren. Die Verordnung treffe auf ihn nicht zu, da er ja nicht beabsichtige, eine Tochter gegen den Willen ihrer Eltern zu heiraten. Der Vorstand lehnt es jedoch ab, in eine so nahe Verwandte betreffende Angelegenheit einzugreifen; es sei auch nicht seine Sache, dem Vater zuzureden. Jedenfalls dürfe sich Senior ohne Zustimmung seines Vaters weder in Hamburg noch ־ in dessen Gebiet verheiraten. Man habe übrigens erfahren, dass er beabsichtigt, sich eventuell an die Landesgerichte zu wenden. Er solle sich dies aber wohl überlegen, denn in solchem Falle wurde er sofort abgesondert und ausgestossen (mit dem Banne belegt) werden. Dem hierauf erschienenen Vater Aräo S. teilt man Vorstehendes mit und versucht, ihm zuzureden. Er erklärt jedoch aus- ג) Der Vorname Maior ist gleichbedeutend mit Bechor (s. oben S. 63). So übersetzt eine alte spanische הגדה die Worte מכת בכורות mit: ״ferida de Mayores“.

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