Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 130)
- Language
- German
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79 Selomo Coen beantragt, dass Ishack Senior und Abräo Naar als Schiedsrichter in seinem Prozess gegen David Tloa (Ulhoa?) einen gewissen noch unerledigten Punkt entscheiden. S. ist hierzu bereit, empfiehlt aber, sich zunächst an Naar zu wenden, der mit dieser Sache besser vertraut sei. Derselbe Coen bittet, man wolle von ihm Rechnungsablage *über die Gelder entgegennehmen, welche er von der Frau Danea (?) in Händen hat, da er alt sei und seinen Kindern keine Prozesse zu hinterlassen wünsche. Dies soll demnächst geschehen. Mose Machoro will Silberzeug, welches der frühere Schatzmeister Lumbroso von Jacob da Fonseca in Händen hat2), mit Beschlag belegen. Er wird abgewiesen, da der Vorstand von niemand Beschlagnahme znlässt. Das Silberzeug sei übrigens schon ausgeliefert. Am vergangenen Simchat Tora hat' in der Synagoge eine Ruhestörung stattgefunden. Die Vernehmung der Zeugen Salamäo Belmonte, David Naar und Ishack de David Millano ergibt, dass Abraham de Caceres, der sich infolge seines angeheiterten Zustandes nicht zu beherrschen vermochte (näo estava em si de puro licor), dem Manoel Israel einen Schlag ins Gesicht versetzt hat. Wegen dieser Verletzung der dem heiligen Orte schuldigen Ehrfurcht soll C. am nächsten Donnerstag öffentlich Abbitte leisten. Er muss überdies 5 Rt. Strafe zahlen und darf alsdann bis Ros-Hodes das Gotteshaus nicht betreten. Israel wird zu einem Reichstaler verurteilt, weil er den C. durch Worte gereizt hat. Dem hier zugereisten Ishack Calvo wird eine Unterstützung von M. 4.— zugebilligt. Der Herr H. H. soll sich bemühen, den Mann von hier fortzuschaffen, da wir an den Lasten unserer Armen genug haben. Der Herr H. H. erscheint als Fürsprecher (terceiro) der Frau Saraiva, welche um Reiseunterstützung bittet, um ihren Sohn nach Barbados zu schicken. Da es wünschenswert ist, müssige junge Leute von hier fortzuschaffen, werden ihr zu diesem Zweck *) S. Jahrb. XI, S. 71.