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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 104

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 104)
Language
German
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IRI
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53 denen man dieses durch Röhren oder durch Rinnen in das Badehaus führt, ferner die Holzhammer. Es stand infolgedessen in der Macht des Verkäufers, die Wasserleitung zum Badehaus abzusperren, 80 dass der Käufer sich gezwungen sah, entweder eine neue zu bauen oder die alten Teiche vom Verkäufer des Badehauses noch nachträglich zu erwerben. Wollte er aber auch diese unbeweglichen Gegenstände zugleich mit dem Badehause kaufen, musste in der Kaufurkunde gesagt werden: ״ בית המרחץ וכל תשמישיו אני מוכר לךIch verkaufe dir das Badehaus und alle seine Gebranchsgegenstände11. Einige Talmudlehrer sind jedoch der Ansicht, dass auch die letztgenannte Formel nicht genügt, weil die Gegenstände sich ausserhalb des Badehauses befinden, und lehren, dass diese nur dann in den Besitz des Käufers übergehen, wenn in dem Kaufvertrag die Grenzen des gekauften Badehauses und zwar so, dass sie auch diese Räume einschliessen, angegeben werden 1). f. Der Kauf einer Stadt. Die bereits des öfteren erwähnte Regel von den zum Kaufe eines unbeweglichen Gutes gehörenden Gegenständen ist beim Verkauf einer ganzen Stadt natürlich nicht anzuwenden, denn der Verkauf einer Stadt muss auch die anderen unbeweglichen Sachen und Grundstücke, die sich in der Stadt befinden oder zur Stadt gehören, einschliessen, welche auch nach dem Verkaufe der bis jetzt erwähnten und erklärten unbeweglichen Güter in dem Besitze des Verkäufers bleiben. Demgemäss erwirbt der Käufer einer Stadt ohne Weiteres folgende unbeweglichen Gegenstände: alle Häuser, Gruben, Cisternen, Höhlen, Badehäuser, Taubenschläge, Oelpressen der Stadt, ferner alle Felder, welche künstlich bewässert werden müssen 80 ,(בית השלחיף auch die Gärten, aber auch diejenigen Felder, welche auf künstliche Bewässerung nicht angewiesen sind (2 (בית הבעל), sogar in dem Falle, wenn diese sich nicht in der ף B. b. IV.« (67b), Tos. B. b. HI,4, B. b. 67b und 68a. ln der Tossephtha a. a. 0. und im jer. B. b. IV,6 (14 e 59) lautet die letzterwähnte Formel: מרחץ וכל תשמישיה אני מוכר לך. Die Ansicht über die Grenzaugäbe des Badehauses lehrt Abaje resp. R. Aschi in B. b. 67 a, sie wird jedoch von Maimonides a. a. 0. nicht als Halaeha acceptiert. י) Siehe Maggid Misebne zu Maimonides, Mechira XXVI,1 und יי2 שמ״ע Choschen Mischpat 215,1*. I 1 ■H: 1 ii׳: ״?i>'l i .V T I. -I; l . *45* f f;' W

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