Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
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52 i j ausruht1). Ferner gehören dem Käufer eines Badehauses noeh folgende Räumlichkeiten: der Aufbewahrungsraum der Bretter, welche beim Schwitzbad verwendet werden, indem sich die nackten Personen auf diese stellen, um sich vor dem heissen Boden des Schwitzraumes zu schützen; der Aufbewahrungsraum der hölzernen Becken, welche jedem Besucher des Badehauses zur Verfügung gestellt werden, um sich vor dem Baden abzuwaschen und den Schweiss abzutrocknen2), der Aufbewahrungsraum der hölzernen Bänke, welche wahrscheinlich als Sitzgelegenheit für die Diener und sonstigen Begleiter der Badenden dienten; — denn die Sitzbanke, auf denen die Badenden sich ausruhten, waren aus Marmor s) —, der Aufbewahrungsraum der Badewäsche. Hingegen sind die Gegenstände selbst nicht im Kaufe des Badehauses inbegriffen, daher gehören die Bretter, die Becken, die Bänke und die Bade- Wäsche auch ferner dem Verkäufer. Will aber der Käufer auch diese beweglichen Gegenstände zugleich mit dem Badehause erwerben, so muss dies bei der Besprechung der Kaufgeschäftes erwähnt werden, und der Verkäufer muss diese Verabredung in der Kaufurkunde vermerken, wozu gewöhnlich eine Formel gebraucht wird: ״ בית המרחץ היא וכל מה שבתוכהIch verkaufe dir das Badehaus und alles, was sich darin befindet“. Mit dem Badehause stehen ferner noch folgende unbewegliche Güter in Zusammenhang, welche aber dennoch nicht mit diesem verkauft werden und zwar darum, weil sie nicht nur für das Badehaus allem bestimmt sind, sondern auch anderweitig benutzt werden. Daher kann sogar die Aufnahme der erwähnten Klausel in das Dokument ihren gleichzeitigen Besitzübergang nicht bewirken. Es sind dies: die Teiche oder Wasserbecken, welche nicht nur zur Regenzeit, sondarn auch im Sommer Wasser liefern und aus ף Tos. b. b. hi, המוכר את המרחץ מכר בתים הפנימים ובתים ל החיצונים den Zweck dieser Räumlichkeiten erklärt Raschi in Sabbat 10 a *• ▼.מרחצאות. 2) So erklärt בית היקסץ ihn Migasch, siehe Maggid Mischne zu Maimonides, Mechira XXV. *. Aruch s. v. יקמין meint, dass hierunter ״Bademäntel“ zu verstehen sind, in die man sich nach dem Bade hüllt, um sich vor der grossen Hitze zu schützen. ״) Siehe Krause, Talmudische Archäologie I, S. 229. f.