Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 102)
- Language
- German
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51 אני מוכר לך הבית של נד] הוא וכל מד, שבתוכו] ,,Ich verkaufe dir das Haus, in welchem die Oelpresse steht, wie auch alles, was sich darin befindet". Zur Einrichtung eines Presshauses gehören jedoch ausser all den bereits erwähnten Gegenständen noch die Körbe oder Botten, Säcke, Beutel und andere ähnliche Geräte aus Ziegenhaar oder aus Leder, in denen man die Oliven in die Kelter trägt. Naturlieh ist jedes Presshaus damit versehen, aber trotzdem gehen sie, auch wenn die eben genannte Formel in den Kaufvertrag verzeichnet wurde, nicht in das Eigentum des Käufers über. Haben aber die Kontrahenten die Bedingung aufgestellt, dass^ der Käufer zugleich auch in den Besitz dieser Geräte gelange, so muss in dem Kaufschein folgende Formel verzeichnet werden * *): ״ בית הבד וכל תשמישיוIch verkaufe dir das Haus der Oelkelter und alle dazu gehörenden Gebrauchsgegenstände״. Dem Hause, worin sich eine Oelpresse befindet, sind gewöhnlich einige Räumlichkeiten und Läden angebaut, in denen man zwar zu verkaufen pflegt, die aber auch dazu verwendet werden, um in ihnen die Oelbeeren auszustreuen, damit sie, bevor sie in die Presse kommen, trocknen; diese Räumlichkeiten können ebenfalls zugleich mit dem Hause der Oelpresse verkauft werden. Dazu ist es aber notwendig, dass in dem Kaufvertrag die Grenzen des Hauses derart bezeichnet sind, dass dieselben die genannten Räumlichkeiten einschliessen 2). e. Der Kauf eines Badehauses. Mit dem Verkaufe eines Badehauses gehen diejenigen Teile desselben in den Besitz des Käufers über, ohne die das Haus nicht den Charakter eines Badehauses besitzt. Das eigentliche Badehaus bestand aus drei Gemächern, dem eigentlichen Baderaum, in dem die Becken standen und die Leute nackt stehen, dem zweiten Raum, in dem man sich abtrocknet und ankleidet, in dem sich daher sowohl nackte als auch bekleidete Personen aufhalten, und dem äusseren Gemach, in dem sich stets nur bekleidete Leute befinden und man eine Weile nach dem Bade x) Nach jer. B. b. IV, 6 (14 c 51) ist der Verkauf der Säcke und. ahnliehen Geräte schon in der Formel חוא וכל מה שבתוכו eingeschloasen. *) B. b. 68 a. 4•