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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 98

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 98)
Language
German
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47 Es ist klar, dass die Beschränkung des Eigentumsrechte» des Käufers an dem za erwerbenden Hause für beide Kontrahenten mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, da keiner derselben sich in seinem Besitze frei bewegen kann; daher wurde eingeführt, dass der Käufer eines Hauses zugleich den unbeschränkten Besitz aller Teile derselben erhalten soll, was nach R. Dimi aus Nehardea nur durch die Aufnahme folgender Formel in den Text der Kaafurkünde geschehen kann *) : ״ קני לך מתהום ארעא ועד רום רקיעאDa sollst hierdurch alles erwerben, was sich vom Abgrund des Erdbodens bis1 zur Höhe des Himmels befindet14. Ist diese Formel in dem Kauf schein verzeichnet, so gelangt der Käufer tatsächlich in den vollen Besitz des ganzen Hauses mit all seinen Bestandteilen, und der Verkäufer hat auf keinen Teil «le»־ selben mehr Anrecht. Dem Käufer gehört nun auch das Dach, sogar weuu es als ein besonderes Gebäude bergestelit ist2), sowie alle Gruben und Cisternen; der Verkäufer hat ferner kein Recht, irgend einen Anbau für sich in Anspruch zu nehmen, denn auch diese sind׳ kraft dieser Formel in den Besitz des Käufers übergegangen, und man braucht sie in der Urkunde nicht besonders zu nennen, damit sie als verkauft gelten. Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, dass man beim Verkaufe eines Hauses in den Kaufvertrag auch dessen aramäischen Namen, welcher eigentlich nur ״Wohnung44 bedeutet, hier jedoch in erweitertem Sinne gebraucht wird, schreiben kann.. Man kann also in den Kaufschein schreiben *) : ג) B. b. 63 b. so die LA. bei uns, aber einige Talmudhandscbriiteo, ferner R. Hai Gaon im 1 מקח וממכרDD XX S. 42 b, R. Gerschom־ im Konimentar zu b. b. a. a. 0., Aifasi, ,שיטה מקובצת ,יד רמ״ך z* בפר השטרות des R. Jebuda Barcelona S. 45 uud 46 und Tar Schuleban Aruch Chosehen Mischpat 214,4 ,יהג״ד Maggld Mi sehne zu Xaimoniäes, Meehira XXIV,15 und Bartenora zu Bb. IV,2 haben die LA.: מארעית תהומא ועד רוס רקיע» siehe auch חסרי רוך zu Tos. b. b. ui, der die la. anftihrt: מקרקעית תהומא ועד .רום רקיע ף So die Tossaphoth zur St. s. v. אחיץ, welche Ansicht auch von den Dezisoren acceptiert wird, s. hierüber besonders die Anmerkung des R. Elia aus Wilna in Choschen Mischpat 214, 11 Hingegen lehrt R. Samuel b. Melr zur St., dass der Käufer das Dach schon durch die Formel עוסקא ורוסא er* worben hat. *) B. b. 67 a, s. auch R. Hai Gaon im וממכר HpD י* ספר*a*

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