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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 94

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 94)
Language
German
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IRI
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43 besondere Zustand dieser Gegenstände bewirken können, dass sie als besonders wertvoll geschätzt tmd nur darum gewöhnlich nicht zum Kaufe gerechnet werden, Infolgedessen gehen dieselben Gegenstände, falls sie durch ihre Beschaffenheit und durch ihren Zu־ stand als unbedeutend erachtet werden können, mit dem verkauften Hause in den Besitz des Käufers über. Bei den im Hause befindliehen Objekten ist zu unterscheid n, ob sie in der Erde befestigt sind oder nicht־, die derart befestigten Gegenstände, werden Eigentum des Käufers. Als solche Gegenstände, welche gewöhnlich nicht vom Platze genommen werden resp. nur mit Mühe entfernt werden können, werden im Talmud aufgezählt: die Türen, die Biegel, die Schlösser, der im Boden des Hauses befestigte Mörser, das befestigte Gestell der Mühle 1 2 3). Hingegen bleiben folgende bewegliehen Gegenstände, obzwar auch sie notwendige Bestandteile des Hauses sind, im Besitze des Verkäufers, nämlich: die Schlüssel des Hauses, der konkave Stein der Eselmühle der Backofen, der Herd 2) und die Handmühle. Ist aber bei der Besprechung des Kaufgeschäftes von den Kontrahenten vereinbart worden, dass auch diese Gegenstände zum Kaufe gehören־ sollen, so muss der Vorkäufer in der Urkunde als Ergänzung zur Grundformel schreiben lassen s): ״ הוא וכל מה שבתוכו[Ich verkaufe dir dieses Haus] und alles, was sich darin befindet41. Ausnahmen bilden folgende unbewegliche Bestandteile des Hauses, welche trotz dieser Ergänzungsformel nicht äls verkauft gelten, sondern such fortan dem Verkäufer gehören, nämlich: ein Anbau des Hauses (יציע), auch wenn dieser nur einen direkt ins Haus führenden Eingang hat. Dieser Anbau muss jedoch nach der Ansicht des Mar Sutra wenigstens vier Ellen im Quadrat haben; er kanu sowohl als ein Erker an der Seite des Hauses oder auch hinter dem Hause angebracht (אפתא), wie auch, nach B. Josef, eine Vorhalle sein, deren Wand ausgebrochen und zu Fenstern geformt ist 1) Über die Beschaffenheit des Mörsers and der Mühle siehe ä. Kranss Talamdische Archäologie I S. 94 and 97. 2) L, M, J und noch andere Mischnahandschriften haben die LA.: סכך תנור מכר כירי□» dann muss jedoch diese Stelle mit Bartenora *. St erklärt werden, dass diese in der Erde befestigt sind. 3) B. b. IV, * (65 a), Tos. B. b. m, B. b. 65 b. \

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