Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 89)
- Language
- German
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Sind hierunter wenigstens zwei Bäume zu verstehen. Wenn aber das verkaufte Feld der einzige Besitz des Verkäufers war, er somit kein unbewegliches Gut mehr in seinem Eigentume hatte und dennoch diese Formel in die Urkunde schreiben liess, so ist er verpflichtet, entweder den Wert zweier Dattelpalmen in barem Gelde dem Käufer zu ersetzen resp. ihm vom bezahlten Kaufbetrage abzurechnen oder für den Käufer zwei Palmbäume ,zu kaufen. Somit erhält das Dokument folgende Erklärung : ״Ich verkaufe dir mein Feld wie auch alle Bäume, welche darauf stehen, und ferner verkaufe ich dir zwei Dattelpalmen, welche ich erst für dich kaufen werde1 ״). Sind jedoch sämtliche Grundstücke und somit auch die Dattelpalmen des Verkäufers mit Ausnahme des verkauften Feldes mit Hypotheken belastet״ so ist der Verkäufer bei der Aufnahme der erwähnten Formel dennoch verpflichtet, dem Käufer wenigstens zwei Bäume zu übergeben, welche er jedoch erst vom Gläubiger auslösen muss *). b) Die zweite Formel unterscheidet sich von der ersten nur durch einen Buchstaben, denn sie hat folgenden Wortlaut: [״ ארעא רדיקלי [מזבנינא לךIch verkaufe dir das Feld mit den Dattelpalmen״. Mit dieser Formel hat der Verkäufer nicht, wie man vielleicht folgern könnte, die Bedingung aufgestellt, dass er nur einige Bäume des verkauften Feldes veräussert hat, sondern es ist ihm hierdurch auferlegt worden, dass der Kauf,:—־ da er wahrscheinlich abgeschlossen wurde, ohne dass der Käufer das Feld gesehen hat, sodass er nur nach der Schilderung des Verkäufers voraussetzt, dass auch einige Dattelpalmen sich im Felde befinden —, falls seine Worte nicht auf Wahrheit beruhen und im Felde tatsächlich keine Dattelpalmen stehen, ungültig ist. Denn die Aufnahme der *) B. b. 69 b nach der Erklärung des R. Samuel b. MeXr, welche schon bei Alfasi zu finden ist, die die LA.: ״ אי אית ליהידיקליn Talmudtexte haben. Hingegen steht im Kommentar des R. Gerschom: ץ אי אית בה דיקלו• diese LA. haben auch Tossaphoth zur St s. v. ארעא im Talmud vorgefunden und erklären demgemäss dass das Recht des Käufers durch die Aufnahme dieser Former geschwächt wurde, denn der Verkäufer hat hierdurch nur zwei Dattelpalmen, welche sich im verkauften Felde befinden, ateo nicht alle Bäume dem Käufer übergeben, daher bleiben die anderen Bäume noch ferner in dem Beütz des Verkäufers, 8. auch Sifthe Kohen zu Choschea Mischpat 216,*. *) b. b. a. a. 0.:ואי משעבדי פריק ליה תרי דיקלי.