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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 81

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 81)
Language
German
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30 zu legen pflegt, damit sie nicht vom Winde zerstreut werden, und die auch zur Zeit des Abschlusses des , Kaufes auf dem Felde liegen, ferner auch diejenigen Steine, welche zur Umwallung des Feldes benutzt werden und hierzu auch momentan aufgestellt sind; die Zugehörigkeit dieser Steine begründet der Umstand, dass sie zur Aufrechterhaltung des Feldes und seines Ertrages unbedingt notwendig sind 1). Besteht nun die Grenze des Feldes nicht aus auf gehäuften Steinen, sondern die Umwallung wurde aus einem anderen Material hergestellt, sei sie aus Holz oder eine feste Mauer, so wird diese Grenze ebenfalls das Eigentum des Käufers; und wenn auf die Grenze Bäume gepflanzt wurden, so kommen auch diese in den Besitz des Käufers, auch wenn es fruchttragende Bäume sind, die aber nur gepflanzt wurden, um die Grenze zu bilden; denn auch als Abraham das Feld und die Höhle Machpela von Efron kaufte, gingen auch, — wie Gen. 23, 17 berichtet wird —, ״alle Bäume, die sich auf dem Felde zur Umwallung desselben befanden״ in seinen Besitz über 2). Bei einem Weingarten sind auch diejenigen Stäbe mitverkauft, von denen die Binde abgeschält ist 3) und die als Stütze für die Reben verwendet werden, damit diese gerade stehen und die Weintrauben vor einer eventuellen Beschädigung geschützt seien; diese Stäbe müssen zur Zeit des Kaufgeschäftes in der Erde stecken4). Ferner 1) B. b. 69 a, so die auch von den Dezisoren acceptierte Ansicht der Rabbinen; hingegen lehrt R. Meir, dass auch diejenigen Steine, welche zwar als Last für die Garben verwendet werden, aber zur Zeit des Kaufes ausserhalb des gekauften Feldes liegen, und auch diejenigen, welche zur Umgrenzung des Feldes dienen, jedoch momentan nicht aufgestellt sind, dennoch im Kaufe des Feldes inbegriffen sind, s. R. Samuel b. Meir z. St. — Nach Tur Choschen Mischpat 215 müssen die Steine wenigstens schon einmal als Last auf die Garben gelegt worden sein, vgl. auch die Tossaphoth zu B. b. 69 a s. v. והוא דמחתן. 2) B. b. 69 b, s. auch Tur a. a. 0. und סמ״ע Choschen Mischpat 215, 28. 3) Die Rinde der Stabe wird darum abgenommeu, damit sie nicht wurmstichig werden, denn wenn sich Wasser zwischen Holz und Rinde sammelt, so entstehen sehr leicht Würmer, siehe Aruch s. v. חלק und Tossaphoth zu B. b. 69 a 8. v. סחולקין. Unrichtig ist aber die Übersetzung von S. Krauss, Talmadische Archäologie II S. 229, woselbst bemerkt wird, dass die Weinstücke oben gespalten (מחולק) waren. 4) B. b. 69 a. R. Meir verlangt nur, dass die Stäbe zu diesem Zwecke

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