Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
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29 VII. Inhalt der Kaufurkunde. Bei den verschiedenen Urkunden pflegte man in der Entstehungszeit des Rechtslebens, wie das bereits des älteren bemerkt wurde *), ganz kurze Formulare zu gebrauchen; diese Tatsache ist auch beim Kaufvertrag zu konstatieren. Eine solche kurze Formel lautet 2): ״ שדי מכורה לךMein Feld sei dir verkauft". Jedoch schon im Talmud wird bestimmt, dass diese kurze Formel nur beim Verkaufe eines schlechten resp. unfruchtbaren Feldes im Kaufbriefe stehen darf, denn da der Verkäufer sich beeilt ein solches Feld abzugeben, ist es ihm erlaubt, diese Formel, welche keine nähere Bezeichnung des gekauften Gutes enthält, anzuwenden 3 *). Bevor wir nun zur Besprechung der anderen Formulare des Kaufvertrages schreiten, ist es von Wichtigkeit festzustellen, welche Teile eines Feldes oder eines anderen unbeweglichen Gutes zum verkauften Grundstücke gehören, wenn der Name der gekauften Sache nur allgemein ohne nähere Bezeichnung in der Urkunde steht, wie man doch gewöhnlich zu schreiben pflegt, resp. es ist zu erörtern, wie weit der Begriff des ״Feldes" oder eines anderen Grundstückes dehnbar ist, auf welche Bestandteile der Käufer An- Spruch erheben kann und welche bewegliche oder unbewegliche Gegenstände im Kaufe des unbeweglichen Gutes inbegriffen sind, a. Der Kauf eines Feldes oder eines Weingartens. Es seien zunächst die zum Kaufe gehörenden Bestandteile derjenigen Güter, die im Geschäftsleben am häufigsten Vorkommen, nämlich des Feldes und des Weingartens, aufgezählt. In der Mischna Baba bathra IV, 8 (68 b) wird hierüber bestimmt, dass mit dem Felde schlechthin zugleich folgende Gegenstände verkauft wurden, also stilschweigend in den Besitz des Käufers übergehen, auch wenn hierüber zwischen den Kontrahenten nichts verabredet wurde. Alle Steine, die man als Last (אבני דאבפא) auf die Garben ף Siehe den I. Teil d.A. S. 64, 66. 135, 145, 143 (Jahrbuch IX S. 108, 110, 179, 189, 193). 2) Kid. 26 a, B. b. 51 a. 3) Kid. 26 a: יואססינן במוכר שדהו מפני רעתה *fehe auch Maimonides, Mechira 1,7 und Choschen Mischpat 191 1.