Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 71)
- Language
- German
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20 oder י אונה) sein wird, denn diese scheinen die richtige Umschrift der griechischen Buchstaben zu sein. Später wurde dieses Wort so betrachtet, als wäre es ein althebräisches und daher wurde die hebräische Pluralendung hinzugefügt, so entstanden nun die Formen: אונות *), welches noch in verschiedenen Variationen wie l * 3 אונאות), ferner 4אוניות) und auch 5הוניות), vorkommt. Wir finden dieses griechische Wort in der talmudischen Literatur sogar mit einer aramäischen Endung, welche vielleicht vom Hebräischen übernommen und gleich hebräischen Wörtern aramaisiert wurde, daher die Formen : 6 אוניתא) und vereinzelt 7 אונותא). Die Kaufverträge werden je nachdem, welchen Zweck sie erreichen sollen, in zwei Gruppen eingeteilt: a) Die Beweisurkunde (שטר ראיה); die nur dazu dienen soll, dass der Käufer bei einem eventuellen späteren Einspruch gegen sein Eigentumsrecht an dem gekauften Gute den Beweis in Händen habe, dass er diesen Gegenstand regelrecht gekauft hat. Hierbei ist jedoch notwendig, was auch die Voraussetzung für dieses Schriftstück ist, dass der Käufer die in Rede stehende Sache durch Erlegung der Kaufsumme erworben hat. Das Dokument ist bloss eine Bestätigung des schon früher abgeschlossenen Kaufes, es soll feststellen, was bereits ist, Klarheit in die mündlichen Verhandlangen bringen und durch die Erwähnung der notwendigen und bestimmten Klauseln jeden Kontrahenten vor der Übervorteilung durch den anderen und beide gegen einen ungenügenden Ausdruck ihres Willens schützen. b) Erwerbsurkunde שטר קניף>; durch deren Ausfertigung allein der Kauf als vollkommen abgeschlossen gelten soll, sodass zu dessen Gültigkeit, neben der Übergabe dieser Urkunde kein l) Genesis r. 79, 9 oft. 2) Tos. B. b. IX, 2, B. b. 52 a und b. 8) Tanchuma וישב Ag. Bereschith 61 (ed. Buber S. 123). 4) Gen. r. 84,22, Tanchuma ed. Buber Gen. S. 92 b, Midr. Psalm. 104, 21 (ed. Buber S. 446), Jalkut Gen. 143. 5) Pesiktha d. R. K. S. 1^1 a, rgl. hierzu Buber im השחר Hl S• 59, Jalkut Jeremia 317. 6) Jer. Taanith IV, ö (69 a 32), Targum Jeruschalmi I zu Gen. 49,21 und 50,1s, Targum Jeruschlmi II zu Gen. 49,21 (ed. Ginsburger S. 25), Thr. r. I zu 1, 10. — In Thr. r. IV zu 4, 18 steht עוניתא. 7) Thr. r. II zu 2, 8 (ed. Buber S. 103 steht auch hier לאוניתא daher st letzte Bezeichnung zu streichen).