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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 59

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 59)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486291--5243-3491614
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8 Terminus: Besitz oder Erwerbung eines körperlichen Wesens .(1 <קנץ הגוף> Ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen bedarf keiner Form, auch wenn er nicht sofort erfüllt \prd. Die schrittliche Form ist deshalb die Ausnahme und kommt nur bei besonders wertvollen Kaufgegenständen vor. Daher wird gewöhnlich bei der Veräussernng der beweglichen Güter der Barkauf in Anwendung gebracht*), und somit fällt die Behandlung des Kaufes dieser Güter ף Bei der Frage von קנין פירות כקנין הגוף דמי oder קנין סירות לאן ע כקנין הגוף דמי® B. b. 136 b [s. auch die Parallelstellen in Schabbath 135 b verzeichnet] handelt es sich natürlich nicht darum, ob Früchte als körperliche Wesen zu betrachten sind oder nicht, denn diese Frage ist ja jedenfalls nach dem oben Ausgeführten zu bejahen, sondern die hiermit zum Ausdruck gebrachte juristische Frage besteht darin, ob der Ertrag eines Feldes in einem bestimmten FaUe mit dem Felde selbst gleichzeitig erworben werden kann. Ein solcher Fall kann folgender sein. Wenn jemand seine Güter seinem Sohne [oder auch einem Fremden] schenkt und hierüber eine Schenkungsurkunde ausstellen lässt, in welcher verzeichnet wird: מהיום ולאחר מיתה »das Grundstück sei dein Eigentum von heute ab, der Ertrag desselben jedoch erst nach meinem Tode“, der Sohn aber dieses Gut noch zu Lebzeiten seines Vaters, also zu einer Zeit, in welcher die Nutzniessung des Feldes noch gar nicht ihm gehört, einem Dritten verkauft, hierauf der Sohn [= des Verkäufers] noch vor dem Tode seines Vaters stirbt, so kann der Käufer sogar auch nach dem Tode des Vaters nicht in den Besitz des gekauften Gutes kommen, wenn man die Ansicht vertritt, dass קנין פירות כקנין הגוף דסי. •Deo» da die Früchte zur Zeit' des Kaufes nicht im Besitz des Verkäufers waren und durch seinen frühen Tod auch nie in seinen Besitz gelangen konnten, war die Möglichkeit, dass der Verkäufer das Recht der Nutzniessung des Feldes dem Käufer übertrage, nie vorhanden und da nun letzterer sie durch diesen Kauf nie mehr erwerben kann, kommt er auch nie in den tatsächlichen Besitz dieser Güter, jedoch nach der zweiten Ansicht, לקנין סירות לאו כקנין הגוף דסי geht das Grundstück nach dem Tode des Vaters des Verkäufers in den Besitz dieser Käufer über, weil die Besitzergreifung des Feldes mit dem Besitz des Ertrages nicht zu vergleichen ist; das Feld hat der Käufer schon tatsächlich bei der Aufstellung des Kaufvertrages erworben, obzwar die Nutzniessung noch dem Vater des Verkäufers gehörte, und der Tod des Verkäufers kann auf sein rechtmässig erworbenes Recht keinen Einfluss ausüben. — Die Halacha entscheidet nach der letzten Ansicht, s. Maimonides, Sechia umattana XII,1s, Choschen Mischpat 257, ö. Nach Mordechai Gittin IV 386 bleibt die Halacha nur speziell in dem oben erwähnten Falle bei der Ansicht: קני[ פירות לאן לכקנין הגיף דמי acceptiert aber in allen anderen Fällen (8. z. B. Baba b. 50 a) die Ansicht .קנין סירות כקנין הגוף דמי ף Baba mezia 47 b: אמר ר' יוחנן דבר תורה מעות קונות «Laut dem

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