Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIII. (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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6 jSur Geschichte des Kaufes wird im Talmud eine interessante und kulturhistorisch sehr bedeutende Erzählung mitgeteilt, welche folgendermassen lautet*): ״In frühester Zeit galt der Kaufvertrag [durch die symbolische Handlung] mit einem Schuhe * 1 2) oder mit einer Sandale als abgeschlossen, nachher wurde der Kauf durch die originelle Weise der Kezaza (״ (קצצהAbschneiden“ eingeführt. Die Bedeutung und die Ausführung der Kezaza ist folgende: Wenn jemand seinen .Erbacker3) verkauft, so kommen die Verwandten des Verkäufers mit Fässern, füllen diese mit geröstetem Getreide und Nüssen, zerbrechen sie in Anwesenheit der Kinder und, während letztere den Inhalt der Fässer auflesen, wird ausgerufen: ״ נקצץ פלוני מאחוזתוN. ißt von seinem Erbbesitz abgeschitten" 4). Dieser Akt sollte ebenfalls den Eigentumsübergang Käufer die symbolische Handlung zu vollziehen hat, s. noch B. m. 47 b und den I. Teil d. A. S. 38 (Jahrbuch IX S. 82). Von Interesse dürfte die Erklärung des R. M. Alscheich zu Ruth a. a. 0. sein, der behauptet, dass in froherer Zeit sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den Schuh ausziehen konnte und in beiden Fällen der Kauf Gültigkeit erhielt, aber von der Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages in Ruth a. a. 0. an ein gültiger Kauf nur mit dem Geräte des Käufers vollzogen werden konnte, vgl. auch J. H. Weiss, 1 דור דור ודורשיו s. 16 Anmerkung. *) Jer. Kid. I, 5 * * * * (60 c 19 f.), Midr. Ruth r. 7, u, Jalkut Ruth 606. 2) Im jer. a. a. 0. steht: י בשליפת המנעל wozu der in ed. Krotoschin beigedruckte kurze Kommentar bemerkt: שקורין הנם" שוך T סי' מנעול של יבל״א והוא כעין קנין סודר siehe auch oben s. 5 Anm. 3. s) Den Unterschied zwischen שדה מקנה שדה אחוזה Siehe bei D. Hoffmann, Leviticus zu 27, 16. Vielleicht dürfte die LA. des Midrasch Ruth und Jalkut a. a. 0. die richtigere sein, die lautet: כל מי שהוא מוכר שדהן לטי und nach der auch beim Verkaufe eines שדה מקנה die Kezaza vollzogen wurde. 4) Dieses Symbol wurde auch beim Zurückkaufen des Erbbesitzes angewendet, indem man ausrief: חזר פלוני לאחוזתו »N. ist zu seinem Erbgute zurückgekehrt״. In den oben angegebenen Stellen wird ferner berichtet, dass der Akt der Kezaza auch in dem Falle ausgefiihrt wurde, wenn jemand eine nicht standesgemässe Heirat eingegangen ist, wobei man ausriet: נקצץ פלוני ממשפחתו »N. ist von seiner Familie abgeschnitten‘‘ (siehe hierüber auch Z. Frankel, Grundlinien des mos.-talm. Eherechts, Breslau 1860 S. XXIX Anm. 6 und S. Buchholz, Die Familie in rechtlicher und moralischer Beziehung nach mos.-talm. Lehre S. 91) und wenn er sich von dieser Frau mit einem Scheidebrief geschieden hatte, wurde wieder die Kezaza in Anwendung gebracht und ausgerufen: פלוני חזר למשפחתו »N. ist zu seiner Familie zurückgekehrt״. Vgl. hierzu noch jer. Ket. II,10 (26 d 68) und Ket. 28 b.