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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 56

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 56)
Language
German
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5 des Feldes, welches sich als sehr umständlich erwiesen hat, wurde durch andere symbolische Handlungen ersetzt 1). Ein bekanntes Symbol war das Ausziehen und die Übergabe eines Schuhes, was zu einer Zeit sogar unerlässlich war, sodass der Kaufvertrag erst nach dessen Vollziehung als abgeschlossen galt. In Ruth 4, 7 wird nämlich bestimmt: ״Und dieser [Gebrauch] war von Alters her in Israel [eingelührt] in betreff eines Kaufes2 3) öder eines Tauschhandeis, um der Sache Bestand zu geben: der Eine musste seinen Schuh8} ausziehen und ihn dem Anderen überreichen; und dieses galt als völlige Bestätigung [des Kaufes] in Israel״. Ob der Käufer oder der Verkäufer den Akt des Schuhausziehens vollziehen musste, ist im Talmud strittig4 *). oder eines Pfades anerkennen. Vgl. hierzu ferner B. b. 100 a und Jalkut Gen. 71, woselbst die letztgenannte Ansicht der Rabbinen fehlt. ף S. Funk, Die Entstehung des Talmuds S. 12 und Gesenins im Wörterbuch s. v. behaupten, dass ״in späterer Zeit an Stelle des umständlichen ״Gehens״ das Werfen der Sandalen auf das erworbene Grundstück (Ps. 60,10 und 108 10) trat“; jedoch findet dieses Symbol in der Traditionsliteratnr keine Erwähnung und das Targum und Midrasch Tehillim zu Ps. 60,10 (ed. Buber S. 305) erklären das Werfen des Schuhes als einen Akt der Beschämung. 2) גאולה Ist gleichbedeutend mit מכירה» s• ®a. 47 a und Tossaphotb z. st. s. v. גאולה זו מכירה : גאולה. 3) Ob an Stelle des Schuhes auch ein Handschuh treten konnte, ist jeden* falls fraglich. Das Targum zu Ruth a. a. O. übersetzt: ימיניה T ית נרתק» vertritt also die Ansicht, dass das Symbol überhaupt nur durch einen Handschuh vollzogen wurde, ihm schliesst sich an Aaron Wolfsohn in der Mendelssohn’schen Bibelübersetzung und zwar, wie es letzterer im ביאור St. erklärt, weil das Ausziehen des Schuhes vom Fusse für beide Kontrahenten eine grosse Schande wäre, und er vergleicht daher das Ausziehen des Handschuhes beim Kaufe mit dem beim Duell, s. daselbst. Gegen diese Begründung der Vollziehung des Symboles durch einen Handschuh wäre einzuwenden, dass das Ausziehen des Schuhes vom Fusse im Altertum überhaupt nicht wie heutzutage als Schande oder Beschämung betrachtet wurde, denn wir wissen, dass man heilige Orte sogar nur dann betreten durfte, nachdem man die Schuhe ausgezogen hatte. — Einen Grund für diese symbolische Handlung sucht S. Funk, Entstehung des Talmuds, S. 12 anzugeben, indem er meint, dass der betreffende Kontrahent mit dem Ausziehen seines Schuhes sich seines Eigentumsrechtes an diesem Grundstück begibt. Hieraus wäre zu entnehmen, dass Funk der Ansicht ist, dass der Verkäufer den Schuh ausziehen muss, nicht aber* der Käufer, s. aber hierüber in der folgenden Anm. 4) Siehe jer. Kid. I, 6 (60 c 21), Jalkut Ruth 606, so auch Rasch!?:u Ruth 4,7, vgl. ferner auch das Targum zu Ruth 4,8, nach dessen Ansicht der

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