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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1920-01-01 · XIII. (1920) · page 54

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIII. (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
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3 Gut gegen Geld definitiv so zu verschaffen und es so zu erhalten, wie es der Verkäufer gehabt hat, so dass nichts davon bei diesem zurückbleibt, und dementsprechend ist die Absicht des Verkaufen», dem anderen ein Gut gegen Geld vollkommen zu überlassen. — Im jüdischen Rechte gehört der Tausch ebenfalls unter den Begriff ״Kauf" und wird zu den Arten, mit welchen der Kauf vollzogen werden kann, gerechnet. Ein Kaufvertrag kann durch Verpfändung oder Miete nicht abgeschlossen werden, weil durch dieselben der von A dem B übergebene Gegenstand nicht zugleich in den Besitz des B übergeht, sondern dem B nur die Nutzmessung dieses Gegenstandes für eine bestimmte Zeit überlassen resp. übertragen worden ist. Ferner erhält der Kauf keine Gültigkeit, wenn er bloss mündlich abgeschlossen wird und auch wenn man zu der mündlichen Besprechung Zeugen hinzugezogen hat, ist dieser Kauf ganz belanglos, denn erst ein hierzu geeigneter Akt gibt ihm die Rechtsgültigkeit1). Jedoch kommt ein Kaufvertrag auch dann zustande, wenn der Käufer in dem Eigentumsrecht der erworbenen Sache in der Weise beschränkt ist, dass er über das Kaufobjekt nicht vollkommen allein verfügen kann, sondern dieses ihm nur zu einem bestimmten Zwecke oder zu einem beim Akt des Kaufes festgestellten Gebrauche übergeben wurde 2). I). Geschichte des Kaufes. Ein Kaufvertrag ist nicht nur in dem Falle als abgeschlossen zu betrachten, wenn die eine Partei der anderen für den gekauften ג) Jer. Schebiith X9 (39 d 47) (über diese Stelle siehe 211 יפה עעים B. m. 49 a in der Talmudausgabe ed. Wilna), jer. B. m. IV * (9 c 74), B. m. 49 a. Es wird jedoch bemerkt, dass derjenige, der einen mündlich abgeschlossenen Kauf auflöst, die volle Glaubwürdigkeit entbehrt (מחוסר אמנה)? s- B. m. 49a, Maimonides, Mechira 11 .und VII 8, Cboschen Mischpat 189,1 und 204,f. 2) R. Hai Gaon zieht diese Folgerung für die oben erklärte Bestimmung (siehe 1 ספר מקח וממכר) au8 folgenden Talmudstellen: B. b. III,® (58h): המרזב אין לו חזקה ויש למקומו חזקה. Tos. b. b. 11 צינור בחצר אין לן :״ חזקה מקום קילוחו יש לו חזקה. jer. b. b. in,8 (14 b 8): מקום המרזב בחצר יש לו חזקה מקום קילוחו בחצר אין לו חזקה. vgi. ferner b. b. 59 a: ולאורה אפילו כל שהוא יש לו חזקה. 1*

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