Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 260)
- Language
- German
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257 / \ nische und richterliche Gewalt inne, traf — wo er es Ihr nötig hielt — neue Anordnungen in zivil-1) und eherechtlichen2) Sachen, und ihm mussten sich nicht nur seine Amtskollegen in Toledo unterordnen8), sondern er traf auch Bestimmungen für ganz Kastilien 4). Hatte ein Richter ein falsches Urteil gefällt, so zog R. Ascher ihn vor seinen Richterstuhl zur Verantwortung5). Überhaupt duldete er in seinem Machtbereiche keinerlei Unrecht6), drohte dem, der sich seinem Richterspruche widersetzte, den Bann an und führte diese Androhung im gegebenen Falle auch aus 1). Auch sah er streng darauf, dass kein Rabbiner seine richterliche Gewalt in persönlichen Angelegenheiten missbrauchte8). In Strafsachen stand R. Ascher, der von der kastilianischen Regierung in seinem Amte bestätigt war 9), das Recht zu, grössere Geldbussen aufzuerlegen, die der Stadtherr für sich eintrieb10). Dem jüdischen Gerichte in Spanien war von seiten des Landesfürsten die peinliche Gerichtsbarkeit über Juden eingeräumt11). R. Ascher fand dies bei seiner Ankunft in Spanien höchst befremdend. Hess aber die Ausübung dieses Rechtes zu, doch fällte er selbst anfangs keinerlei Todesurteile12). Da es über die Handhabung der peinlichen Gerichtsbarkeit in einigen Fällen keine talmudischen Bestimmungen Abschnitt 5 Mischnah 5: א״י מצאתי איך לשון זה העתיק הר״ר ישראל מלשון יהגדי ללשון עברי לאדון הנכבד הרא״׳ש ז׳״ל מפי' הרמב״ם ז״׳ל dasselbe vollständiger in כסח משנה za כלאים vi, 1. Vgl. besonders Senior Sachs, Catal. Günzburg S. 35. J) Ascher RGA. Nr. 78 8 im Jahre 1315. י) Das. Nr. 46: .״תיקון הרא״׳ש בענין הגט״ ר Das. Nr. 55 9 "״לשון הרא״ש Ende der ואע״׳ם שאיני: הצעה ראשונה מתלמידי תלמידים אחרונים של רב אשי ע״״ה אתה צריך לשמוע לי ואי אפשר לך לחלק עלי. 4) Das. Nr. 176 [= 43 ומיום בואי לאר«ז הזאת מנעתי״ בכל ארץ; ף קשטיליא ®) Das. 218, 45 17 und 8 14. ®) Das. 43 7. ל) Daselbst 814, 21 8 und 219. 8) Daselbst 43 8 Ende. ף Daselbst 219: אני גוזר עליו במצות אדונינו המלך יר״׳ה. 10) Daselbst 18 18 (i. J. 1320), 21 9 und 68 27 Schluss. n) 'Daselbst 171 und 17 8 Vgl. Grätz VII S. 231—2. Die amtliche Urkünde hierüber bei Kayserling, Das Castilianische Gemeinde-Statut (Jahrbuch für die Gesch. der Juden und des Judentums IV (1868—3), S. 268). ד Ascher rga. Nr. 178: והנחתי •להם כמנהגם אבל מעולם לא הסכמתי עמהם על איבוד נפש. Jahrbuch J. L. G, XÜ. 17