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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 234

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 234)
Language
German
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231 Damit erklärt sich auch, dass der Rambam in ה׳ ס* תורה hinzufügt: ״ .לא יסור מעמו אלא בלילה בלבדEr muss sich von ihr nicht trennen, es sei denn bei Nacht" und ausserdem in den anderen Fällen, in denen es von der קדושת ספר התורה gefordert wird. In ה׳ מלכים spricht er nicht mehr von dieser Erlaubnis, die auf die Heiligkeit der ס״ת sich bezieht und nur in הלבות ס״ת am Platze ist, sondern von der Pflicht, die der König nach der Vor- Schrift der Mischna zu erfüllen hat, dass die ס״ת stets לפניו vor ihm sei. Da sagt er nun ganz deutlich: לא יוה מלפניו אלא בעת שיכנס לבית הכסא וכר, er sagt aber nicht, dass er sie בלילה entferne, denn לפניו muss sie auch bei Nacht bleiben, weil es eben, wie er dort schliesst, heisst: וקרא בו כל ימי חייו. Wenn auch das ומיתה עמו nur für die Tageszeit gilt., das וקרא בו וכר gilt für Tages- und Nachtzeit1). LXXIX. Die Gemara am Ende des ersten Perek von Jebamoth 17 a spricht von Städten und Landstrichen, die sich bezüglich ihres יחוס keines guten Rufes zu erfreuen hatten, darunter wird besonders הרפניא erwähnt. Man hat den Namen dieser Stadt in ironischwitziger Weise so gedeutet: הר שהכל פונים אליו Es ist der ״Berg, wobin sich alles wendet". Alle פסולים, alle, deren Abstammung nicht ganz makellos war, wendeten sich dahin. Wer anderswo wegen seiner nicht ganz integren Abstammung abgewiesen wurde, brauchte «sich nur dahin zu wenden und konnte sicher sein, dass er sich keinen Korb holen werde; denn ,die Bewohner dieser Stadt waren nicht sehr wählerisch und hatten auch keinen Grund dazu. ף Nebenbei will ich folgendes bemerken: Hirsch schreibt in seinem!^Kommentar zu 5. M. 17, 18 וכתב לו »dass er sich eigenhändig eine Abischrft der תורח unfertige“. Vgl. auch Jahrbuch XI S. 139 »die von ihm selbst geschriebene Gesetzesrolle“ in dem Aufsätze Heinemanns. Eine Quelle dafür, dass er sich eigenhändig die Abschrift verfertigen muss, habe ich nicht ausfindig machen können. Rambam *ה schreibt vielmehr ausdrücklich יוזה שכתב לו או שנכתב לו אחר שמלך woran» za entnehmen sein wird, dass auch für diesen Fall der anerkannte Grundsatz שלוחו של אדם כמותו seine Gültigkeit hat. Dass aber andererseits aneh hier מצוה בו יותר מבשלוחו anzuwenden sei, ist selbstverständlich, aber da» gilt nicht nur für den König, sondern für jeden Privatmann in Jiaroel; vgl. Menachoth 30 a: כתבו מעלה עליו הכתוב כאילו קבלו מהר □עי Q»d »»«״**״ ה, ספר תורה vn, 1.

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