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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 229

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 229)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486293--5081-3491451
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226 ״ מות וחיים ביד הלשוןTod und Leben stehen in der Gewalt der Sprache" kann man da sagen. Nach der einen Auffassung heisst ״ פוטרין אותוman spricht ihn frei", nach der anderen ״man beschleunigt die Vollstreckung des Urteils". Für sich betrachtet sind beide Ansichten zu rechtfertigen. Wir haben gesehen, dass eine einstimmige Verurteilung nur dann ihre Rechtskraft einbiisstj wenn sich von Anfang an keine Stimme zu Gunsten des Angeklagten hören liess. Für diesen Fall heisst es: כולו חייב זכאי, der Angeklagte wird freigesprochen. Wenn es aber beim Beginn der Verhandlung dem Angeklagten an Fürsprache nicht gefehlt hat — שמתחו לזכות — und erst durch den Verlauf der Verhandlung sich eine einstimmige Verurteilung ergab, da kann man wohl sagen, das Urteil ist nicht nur rechtskräftig, es wird auch sofort vollstreckt, weil bei einstimmiger Verurteilung die הלנת הדין keinen Zweck hätte. Rab Kahana kann natürlich nur das Eine oder das Andere gemeint haben, aber vom Standpunkt der Rechtspflege lässt sich die eine wie die andere Ansicht begründen 1). י) Zur näheren Erklärung diene noch Folgendes. Nach der gewöhnlichen Auffassung liegt der Schwerpunkt des Ausspruches — der לחידוש wie man es talmudisch nennt — in den Worten סוטרין אוחו. Dass ein einstimmig zum Tode Verurteilter frei ausgehen soll, ist doch in der Tat eine der auffälligsten Bestimmungen des jüdischen Kriminalrechtes; dass es ״ מוךsogleich“ gesehieht, hat nichts Auffälliges an sich und tritt aus dem Rahmen des Normalen nicht heraus, denn das jüdische Recht kennt nur eine Vertagung — הלנת ־־־ הדין % bei Verurteilungen und nicht bei der Freisprechung. Demgemäss bezieht sich die von Rab Kahana hinzugefügte Begründung nur auf das auffällige יסוטרין אותו wie ich sie oben darzustellen versucht habe. Das סיך hat nach dieser Auffassung keine Berechtigung. Ganz anders liegt der Fall, wenn wir die Auffassung des Meiri akzeptieren. Nach ihm liegt der ganze Schwerpunkt — der ־־ חידוש nur ln dem Wörtchen מיד, indem damit gesagt wird, dass in diesem Falle die normal vorgeschriebene הלנת הדין wegfällt, und die Begründung, die R. Kahana seiner Sentenz hinzufügt, bezieht sich nur darauf allein; denn dass der Angeklagte bei einstimmiger Verurteilung der Strafe verfällt, ist doch nur in der Ordnung. Man könnte aber den Einwand machen, dvss dieses סיף auch nach der ersten Auffassung am Platze sei. Es könnte jemand meinen, im Falle einer einstimmigen Verurteilung, die zur Freisprechung führen muss, soll ansnahros־ weise eine Vertagung — הלנת הדיין — eintreten, weil die Möglichkeit besteht, dass am anderen Tage eine Absplitterung einzelner Stimmen zu Gunsten des Angeklagten und dadurch seine Verurteilung herbeigeführt werden könnte. Um diesen Gedanken auszuschliessen, hätte Rab Kahana das Wörtchen מיד

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