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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 226

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 226)
Language
German
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IRI
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223 שלמא רבא מן שמיא Der Friede, der grosse, dauerhafte Friede muss vom Himmel kommen. So auch עושה שלום במרומיו♦ In ruhigen Zeiten, da sich die Welt der Segnungen des Friedens erfreute, deutete man die Worte יהא שלמא רבא im Sinne der fortdauernden Erhaltung und Bewahrung des derzeitigen Friedenszustandes. Es kamen dann unruhige Zeiten, der Friede wurde gestört und kriegerische Verwicklungen zerrütteten den Wohlstand, die Menschheit seufzte unter den schweren Lasten und Opfern, die ihr auferlegt wurden. In solchen Zeiten mag es gewesen sein, dass man den Satz עושה שלום במרומיו, die Schlussformel unserer שמונה עשרה, dem Kaddischgebet hinzufügte•, denn diese Formel setzt, im Gegensatz zu יהא שלמא רבא, eine Störung des Friedens voraus, und man betete, dass der grosse Friedensstifter im Himmel auch seinen irdischen Geschöpfen die Segnungen des Friedens zukommen lasse und den שלום machen, d. h. wiederherstellen möge. LXXVI. Sanhedrin 17 a heisst es: א״ר בהנא סנהדרין שראו בולן לחובה פומרין אותו, מ״ט ביון דגמירי הלנת דין למעבד ליה זכותא והני תו לא חוו ליה. ״Rab Kahana sagte, wenn ein Sanhedrin — bei einem Verbrechen, auf das Todesstrafe steht, — in seiner Gesamtheit zu Ungunsten des Angeklagten entscheidet, so gilt er als freigesprochen. Denn — so lautet die Begründung — es ist ein Überliefernngssatz, dass bei Verhängung der Todesstrafe das Urteil am selben Tage nicht vollzogen werden darf. Die Richter müssen die ganze Nacht hindurch in Einzelberatungen die Sache noch einmal einer eingehenden Erwägung unterziehen und am anderen Tage endgültig darüber abstimmen. Es ist möglich, dass sich inzwischen neue Gesichtspunkte ergeben, die zu Gunsten des Angeklagten sprechen und zu einer Umstossung des ersten Urteils führen könnten. Ein Kollegium jedoch, das den Angeklagten einstimmig verurteilt hat, wird auch durch die Vertagung des Gerichtsbeschlusses zu keiner milderen Auffassung kommen. Der Angeklagte muss daher freigesprochen werden“. Das ist die gewöhnliche Erklärung, der offenbar auch Rambam Hilchoth Sanhedrin 9, 1 folgt. Diese an sich auffällige Sentenz lässt sich mit guten Gründen belegen. Ein Gerichtsverfahren, bei dem sich keine einzige Stimme zu Gunsten des Angeklagten geltend macht, erweckt den Verdacht

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