Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XII. (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- – (sequence 218)
- Language
- German
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I 215 beiden Beispiele überliefert worden sind. Nun sagt doch die einfachste Erwägung, dass die gleichen Ursachen die gleichen Wirkungen her vorrufen mussten. Wenn der קדוש החדש, die Fest- Setzung der Monatsanfänge, in Palästina vorgenommen wurde, so mussten die Gemeinden in der babylonischen Diaspora, wegen ספקא דיומא,. weil sie nicht rechtzeitig von der Festsetzung des Neumondstages benachrichtigt werden konnten, den יזם מזב שד feiern. Aus derselben Ursache mussten die palästinensischen Gemeinden zwei Tage ירט halten, wenn der קדוש החדש, wie in den beiden obigen Fällen, in Babylonien am Sitze des בדול הדור vorgenommen wurde; denn die rechtzeitige Benachrichtigung war in beiden Fällen durch die Entfernung unmöglich gemacht. Es steht demnach unwiderleglich fest, dass es längere oder kürzere Perioden gegeben haben musste, in denen die Institution des יו״מ שני auch im heiligen Lände in Übung war. Demnach ist zunächst ein Teil der obigen Schwierigkeit in den Worten Raschis beseitigt. Rasehi konnte sich nicht so bestimmt ausdvücken, dass es in Palästina niemals einen יום מוב שגי gab, denn es hat tatsächlich zu Zeiten einen solchen gegeben. Mit Recht fügt aber Rasehi hinzu, dass es בזמן המקדש oder בזמן להם הפנים einen solchen nicht gegeben haben kann. Abgesehen davon, dass ein solcher Fall, dass der גדול הדור, also der נשיא בישראל und der Vorsitzende des Sanhedrin ausserhalb des heiligen Landes weilen sollte, zur Zeit des Heiligtums wohl nicht vorgekommen sein wird, ist es doch über jeden Zweifel erhaben, dass der Sitz des Sanhedrin zur Zeit des בית המקדש nur in Jerusalem sein konnte und dass seine vornehmste Aufgabe לעבר שנים ולקבוע חדשים, die Feststellung der Zeitrechnung, nur an heiliger Stelle vorgenommen werden durfte; vgl. Sanhedrin 11a לשבנו תדרשו בל דרישה לא יהי׳ אלא בשכנו של מקום. Damit steht wohl auch die Anordnung des Rabhan Jochanan ben Sakkai iRoseh ha-Schana S1 b) in Zusammenhang שאפילו ראש ב״ד בבל מקום שלא יהיו העדים הולבין אלא למקום הוועד* dass, wo immer auch der Vorsitzende des Sanhedrin sich befinden mag, die Zeugen, die den Neumond gesehen haben, doch nur am Sitz des Sanhedrin ihre Wahrnehmungen kundgeben sollen, d. h. so lange es eben möglich war. Damit ist die Behauptung Raschis in allen ihren Teilen gerechtfertigt; zurZeit der Schaubrode und nur zu dieser Zeit könn e