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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 217

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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IRI
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seinen über alles verehrten Lehrer הג׳ ד נתן אדלער זצ״ל von Frank, fiirt a. M. nach Boskowitz begleitete, als dieser nach dem mährisehen Städtchen reiste, um dort den Rabbinatssitz einzunehmen. Auf dem Wege dahin wurde in Prag längerer Aufenthalt genommen, und der zukünftige Boskowitzer Raw besuchte selbstverständlich den Oberrabbiner von Prag, den damals bereits hochbetagten und weltberühmten Verfasser des נודע ביהודה, R. Jecheskel Landau. Der junge R. Mosche Sofer war bei der Begegnung dieser beiden Grossen anwesend. Es war im Jahre 1783, der נודע ביהודה war damals 69, der 20 התם סופר Jahre alt. In diesem Jahre war der!צל״ן zu Pesachim bereits erschienen; der junge R. Mosche Sofer hatte die obenerwähnte Frage auf Rasehi dort kennen gelernt und benützte dieses Zusammentreffen, um dem Verfasser des צל״ח seine Erklärung dieser schwierigen Raschistelle persönlich vorzutragen. Die Erklärung überrascht durch ihre Einfachheit, und doch ist nicht zu verkennen, dass nur der Geistesblick eines Grossen sie finden konnte. In der letzten Mischna von Jebamoth 112 a sagt R. Akiba: ״ כשהלכתי לנהרדעא לעבר שנהAls ich nach Nehardea hinabging, um das Schaltjahr einzusetzen"'. Daraus ergibt sich, dass es eine Zeit gab, — es war sicherlich die Periode der Hadrianischen Verfolgungen, — in der die Festsetzung der Monatsanfänge und der Schaltjahre nicht in Palästina, sondern in Nehardea in Babylonien erfolgte. Auf dieses Beispiel des R. Akiba berief sich auch Chananja, der Neffe des R. Jehoschua (Beracboth 63 a), als er in einer späteren Zeit ebenfalls die Zeitrechnnng von Babylonien aus festsetzen wollte. Anfangs wurde es geduldet, später jedoch wurde es ihm von den palästinensischen Autoritäten untersagt. Seine Berufung auf das Beispiel des R. Akiba wurde zurückgewiesen mit der Bemerkung, dass nur R. Akiba dazu berufen war, ישראל pשלא הדח כמותו בא der seinesgleichen in Palästina nicht hatte. Nur wenn der גדול הדור, der Grösste seines Zeitalters, ausserhalb des heiligen Landes weilt, ist er berechtigt, von dort aus die Zeitrechnung des Monate und Jahre festzustellen. Solche Fälle, dass der גדול הדור, gezwungen durch die politisehen Verhältnisse, ausserhalb Palästinas weilen musste, wird es wohl noch mehrere gegeben haben, wenn uns auch nur diese

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