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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1918-01-01 · XII. (1918) · page 164

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XII. (1918)
Date
1918-01-01
Page
– (sequence 164)
Language
German
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161 Worte auch in dem Sinne zu begreifen, dass er für seine Person sich selber die Sache als verboten erklärt habe, nicht aber für andere. Diese letztere Erklärung gewinnt um deswillen an Wahrscheinlichkeit, weil jedenfalls in dem einen der drei Fälle Sasehis Auffassung nicht zutreffend sein kann, weil zuvor steht: בית מחייבין♦ Demgemäss stand Hillel doch in seiner Ansehauung nicht allein da, da auch seine Schule eine Verschuldung feststellt Eine anderweitige Erschwerung Hilleis finden wir bezüglich des Zinsverbotes Baba mezia 75a. Während die Mischnab dort ein Leihen von Früchten (vorausgesetzt dass der Leihende selbst solche Früchte besitzt und nur im Augenblick ׳ nicht zu ihnen gelangen kann) für! kurze Zeit gestattet, ohne dass zuvor der augenblickliehe Wert der Früchte in Geld festgestellt wird, verbietet dies Hillel, weil sonst bei immerhin möglicher Steigerung des Marktpreises innerhalb dieser Zeit es zu einer Übertretung des Zins- Verbots kommen könnte. Ja, nicht einmal einen Laib Brot von ihrer Freundin zu leihen, will Hillel einer Frau gestatten, ohne dass die Festsetzung des Wertes zuvor erfolgt. Dazu bemerkt dann Bab Nachman im Namen Samuels, dass die Halacbah wie Hillel sei, dass aber die praktische Entscheidung gegen Hillel spreche. Daran schliesst der Talmud noch die Konsequenz bezuglieh der Mitglieder einer Gesellschaft, die es genau $ miteinander nehmen, dass dieselben an Sabbathen und Feiertagen bei: gegenseifigem Aushelfen das Verbot von Mass und Gewicht :und nach der Ansicht Hilleis auch das Zinsverbot übertreten würden. Nach einer Raraitha in Sabbath 14 b hätten bereits Hillel und Schammai die Bestimmung getroffen, dass dieHinde des Menschen, so wie sie sind, die Kraft der Vernnremigung besitzen sollen. Da ־ nun aber die allgemein rezipierte Anschauung dahin geht, dass diese *Bestimmung erst von!den: Schülem Hiüels; und Schammais ausgegangen sei,! so *löst der Talmud dem Widerspruch dadurch, dass er sagt, Hillel und Schammai hätten die Bestimmung wohl getroffen, seien damit aber nieht durchgedrungen, während die von ihren Schülern erneuerte Anordnung sieh durehgesetzt habe. Haben wir zuletzt erschwerende BestbanmungenHillelsi keunea gelernt, so wollen wir nunmer eine erleichternde mitteilen, von der wir im JerusehalmF» ErubinSOb hören. Dort erklärt Babhi JahvM J. L. O. XU. tl

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